Deutschland

[DE] Bundeskartellamt gibt grünes Licht für Streaming-Plattform von ProSiebenSat.1 und Discovery

IRIS 2018-8:1/17

Tobias Raab

Stopp Pick & Kallenborn, Saarbrücken

Das Bundeskartellamt hat mit Entscheidung vom 23.07.2018 das gemeinsame Vorhaben von ProSiebenSat.1 Media SE und Discovery Communications zur Erweiterung der Videoplattform 7TV um die Videostreaming-Angebote „Maxdome“ und „Eurosport-Player“ als zulässig bewertet.

Die Plattform, die im Jahr 2017 von ProSiebenSat.1 Media SE und Discovery Communications gegründet und vom Bundeskartellamt freigegeben worden war, bietet ihren Nutzern derzeit werbefinanzierte Videos auf Abruf sowie die Möglichkeit, die TV-Programme der Muttergesellschaften live zu streamen. Nach dem Dafürhalten des Bundeskartellamtes wird eine marktbeherrschende Stellung auch nicht nach der Erweiterung der Kooperation um das zu Pro7 gehörende Angebot von „Maxdome“ und den „Eurosport-Player“, der zu Discovery Communications gehört, zu erwarten sein, sodass keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen den Zusammenschluss bestünden. Zwar verfüge „Maxdome“ über ein großes und bekanntes Videoangebot. Auch habe der „Eurosport-Player“ mit dem Erwerb eines Teils der exklusiven Übertragungsrechte an Spielen der Fußball-Bundesliga und der hiermit seit August 2017 verbundenen Ausstrahlung diverser Spiele seine Bekanntheit erhöhen können. Dies reiche jedoch nicht für eine marktbeherrschende Stellung aus, da der Markt für bezahlbare Video-on-Demand-Angebote mit Wettbewerbern wie Netflix, Sky, Amazon, iTunes und mit öffentlich-rechtlichen Angeboten ein stark expandierender Markt sei.

Die Prüfung der Fusion beschränkte sich ausschließlich auf die von den Beteiligten beim Bundeskartellamt als Zusammenschluss angemeldete Erweiterung um die genannten eigenen Aktivitäten. Das Bundeskartellamt wies daher darauf hin, dass eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation und der konkreten Ausgestaltung der Kooperation erforderlich werden wird, sofern 7TV künftig weitere Inhalte oder Kooperationspartner aufnehmen will.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.