Niederlande
[NL] Vorschlag für eine Änderung des Gesetzes über die Überwachung kollektiver Verwertungsorganisationen
IRIS 2018-6:1/28
Nathalie Rodriguez
Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam
Am 12. April 2018 hat der holländische Gesetzgeber einen Vorschlag für eine Änderung des Gesetzes zur Überwachung der Gesellschaften für eine kollektive Verwertung von Urheberrechten und verwandten Rechten (Wet toezicht collectieve beheersorganisaties auteurs- en naburige rechten) aus dem Jahr 2003 veröffentlicht. Ziel dieser Änderung ist es, bessere Möglichkeiten für eine Überwachung der kollektiven Verwertungsgesellschaften einzuführen und die Finanzierung für diese Überwachung zu ändern. Für die kollektive Verwertung der Urheberrechte und verwandter Rechte in den Niederlanden sind kollektive Verwertungsgesellschaften und unabhängige Verwertungseinrichtungen zuständig. Diese Organisationen überwachen die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material von Rechteinhabern und erheben auch die Gebühren für die Nutzung dieses Materials. Diese Vergütung wird anschließend an die Rechteinhaber verteilt. Der Vorteil eines solchen Systems ist, dass Nutzer von urheberrechtlich geschütztem Material nur mit einer einzigen Organisation und nicht mit mehreren Rechteinhabern verhandeln müssen.
Das Gesetz über die Überwachung der Gesellschaften für die kollektive Verwertung der Urheberrechte und verwandter Rechte enthält Vorschriften, die Verwertungsorganisationen einhalten müssen. Die Überwachungsstelle der Gesellschaften für eine kollektive Verwertung von Urheberrechten und verwandten Rechten (College van Toezicht collectieve beheersorganisaties Auteurs- en naburige rechten) ist zuständig für die Überwachung dieser Organisationen und muss prüfen, ob sie sich an die Vorschriften halten. Eine der geplanten Änderungen soll dem Überwachungsgremium die Möglichkeit geben, bei Verstößen schneller reagieren zu können. Derzeit muss das Gremium erst einmal Empfehlungen aussprechen, bevor es befugt ist, Auflagen zu erteilen oder eine Geldstrafe zu verhängen. Diese Verpflichtung wird in dem geänderten Gesetzentwurf abgeschafft. Das Gremium wird in Zukunft in der Lage sein, seine Überwachungspflicht wirkungsvoller auszuüben. Es wird auch in der Lage sein, eine verstärkte und gezieltere Überwachung vorzunehmen, wenn es legitime Gründe für eine Beanstandung der Politik einer kollektiven Verwertungsgesellschaft gibt. Wenn das Gremium der Meinung ist, dass etwas geändert werden muss, kann es Verbesserungen durch Verbesserungspläne erzwingen oder eine Änderung des Verhaltens innerhalb kurzer Zeit fordern.
Der Änderungsvorschlag enthält auch Bestimmungen zum Schutz der kollektiven Verwertungsorganisationen. Der Umfang der Überwachung wird präzisiert, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Außerdem enthält das Gesetz eine Vertraulichkeitsklausel für Informationen über kollektive Verwertungsorganisationen. Diese verbietet, dass das Gremium auf Antrag Informationen herausgibt, über die das Gremium im Zusammenhang mit seinen Überwachungsaufgaben verfügt. Außerdem schlägt der holländische Gesetzgeber vor, dass die Überwachung nicht mehr ausschließlich aus Steuergeldern finanziert werden soll, sondern dass die Kosten zum Teil von den kollektiven Verwertungsorganisationen und unabhängigen Verwertungseinrichtungen getragen werden. Insgesamt soll dieser Vorschlag sicherstellen, dass das Überwachungsgremium für die kollektiven Verwertungsorganisationen mit ausreichenden Mitteln und Befugnissen ausgestattet ist, wenn die Gefahr besteht, dass gegen Bestimmungen verstoßen wurde ‒ gegebenenfalls auch mit Hilfe von wirksamen und abschreckenden Sanktionen. Auf der anderen Seite soll der Vorschlag sicherstellen, dass kollektive Verwertungsorganisationen in der Lage sind, ihre Aufgabe zu erfüllen, ohne dass aus der Überwachung ungerechtfertigte Hindernisse entstehen.
Referenzen
- Wijziging van de Wet toezicht en geschillenbeslechting collectieve beheersorganisaties auteurs- en naburige rechten
- https://www.internetconsultatie.nl/wettoezicht
- Änderung des Gesetzes über die Überwachung und Streitbeilegung im Falle von Organisationen für die kollektive Verwertung von Urheberrechten und verwandten Rechten, 12. April 2018
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.