Parlamentarische Versammlung: Entschließung zu redaktioneller Integrität
IRIS 2018-6:1/6
Emmanuel Vargas Penagos
Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam
Am 25. April 2018 verabschiedete die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) eine Entschließung zum Schutz der redaktionellen Integrität. Die Entschließung beginnt mit der Feststellung der PACE, dass in den Mitgliedstaaten eine Reihe von Herausforderungen für die redaktionelle Integrität und die Unabhängigkeit der Medien entstanden sei. Die PACE erinnert zudem daran, dass mit dem Aufkommen von Online-Medien und medienähnlichen Informationsquellen die Einnahmen traditioneller Medien zurückgegangen seien. Gemäß PACE führt dieser Faktor zusammen mit wenig rentablen, überholten Geschäftsmodellen und gestiegenen Bedrohungen durch organisiertes Verbrechen, Terrorismus und Konflikte zu einer Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Medien und ihrer redaktionellen Integrität.
Die Entschließung erinnert daran, dass der Rechtsrahmen einer Mehrheit der Mitgliedstaaten nach wie vor Strafgesetze für Verleumdung, die bisweilen auch Haftstrafen vorsehen, beinhaltet. Ausgehend davon erinnert die PACE nachdrücklich an ihre Entschließung 1577(2007) „Zur Entkriminalisierung von Verleumdung“ (siehe IRIS 2007-10/104), in der sie erklärt, dass Behauptungen oder Anschuldigungen, auch wenn sie fehlerhaft seien, nicht strafbar sein sollten, wenn sie in Unkenntnis ihrer Fehlerhaftigkeit und ohne Vorsatz, Schaden zu verursachen, geäußert wurden und wenn ihr Wahrheitsgehalt mit der nötigen Sorgfalt geprüft wurde. Die PACE erinnert zudem daran, dass mehrere Mitgliedstaaten Überwachungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen verabschiedet hätten, welche die Möglichkeiten der Medien einschränken auf vertraulichen Informationsquellen gestützte Nachforschungen zuzugreifen. Darüber hinaus hätten Bedrohungen, Belästigung, Einschüchterung, Überwachung, willkürlicher Freiheitsentzug, physische Angriffe, Folter und Ermordung von Journalisten zugenommen. Dies nötige die Medien zu Selbstzensur, und bisweilen gebe es keine vertrauenswürdigen Mechanismen, Belästigung oder Bedrohungen anzuzeigen.
Daher empfiehlt die PACE den Staaten, Empfehlung CM/Rec(2016)4 zum Schutz von Journalismus und zur Sicherheit von Journalisten und anderen Medienakteuren (siehe IRIS 2016-5/3) vollständig umzusetzen, um ihrer positiven Verpflichtung zum Schutz von Medienfachleuten und Gewährleistung der Medienfreiheit nachzukommen. Die PACE empfiehlt den Mitgliedstaaten darüber hinaus, die Standards des Europarats zur Unabhängigkeit und Vielfalt öffentlich-rechtlicher Medien in vollem Umfang zu achten. Außerdem empfiehlt die PACE eine Überprüfung der nationalen Gesetzgebung in Bezug auf Verleumdung und zusätzliche Überwachungs- und Strafverfolgungsbefugnisse im Namen der Terrorabwehr sowie eine Überprüfung von Regulierungsbehörden im Medienbereich. Mitgliedstaaten werden dazu aufgerufen, die Unausgewogenheit bei den Einnahmen von Nachrichtenmedien und Internetunternehmen zu untersuchen und Lösungen zur Verbesserung zu finden. Dazu gehört es, einen Teil der enormen Profite, die durch digitale Werbung in Suchmaschinen und sozialen Medien erzielt werden, an die Medien umzuleiten, die vorrangig in Nachrichtenbereitstellung investieren; dies könnte zum Beispiel durch Änderungen bei der Besteuerung und den Urheberrechtsvorschriften geschehen. Schließlich fordert die Entschließung Medienfachleute und -einrichtungen dazu auf, ihre freiwillige Verpflichtung zu beruflichen Ehrenkodizes zu stärken und diese intensiver zu achten, Tätigkeiten abzulehnen, die ihren Ehrenkodizes und ihrer Integrität entgegen stehen, eine von ihren Werbe- und Vertriebsabteilungen unabhängige Redaktion zu unterhalten, interne Kontrollmechanismen wie einen Leseranwalt oder Ombudsmann einzurichten, Verantwortung für die Verbreitung von Falschmeldungen zu etablieren oder zu verschärfen sowie Schulungen zu organisieren, um die Fähigkeiten für neue redaktionelle Herausforderungen zu erhöhen.
Referenzen
- Parlamentarische Versammlung des Europarats, Entschließung 2212 (2018) Der Schutz der redaktionellen Integrität, Text von der Versammlung am 25. April 2018 verabschiedet
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Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.