Vereinigte Staaten von Amerika
[US] Supreme Court erklärt Internet-Paragraphen für verfassungswidrig
IRIS 1997-7:1/16
L. Fredrik Cederqvist
Communications Media Center at the New York Law School
Am 26. Juni 1997 hat der United States Supreme Court die Paragraphen 223(a)(1)(B) und 223(a)(2) sowie 223(d)(1) und 223(d)(2) des Communications Decency Act von 1996 für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz war vom Kongreß verabschiedet worden, um zu verhindern, daß Minderjährige "unanständiges", sexuell orientiertes Material im Internet sehen können. Im Fall Reno g. ACLU befaßte sich das Gericht erstmalig mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung im Cyberspace (siehe IRIS 1996-7: 7). § 223(a) verbietet die Übertragung von obszönem oder unanständigem Material im Internet, wenn bekannt ist, daß der Empfänger der Mitteilung unter 18 Jahre alt ist. § 223(d) verbietet es, Personen unter 18 Jahren Material zu schicken oder zur Verfügung zu stellen, das gemessen an den zeitgenössischen Normen der Gemeinschaft offenkundig verletzend ist. Die Höchststrafe bei Zuwiderhandlungen beträgt zwei Jahre Haft oder USD 250.000 Geldstrafe.
Das Gericht unterschied zunächst zwischen dem fraglichen Gesetz und früheren Fällen, in denen es Einschränkungen unanständiger Äußerungen bestätigt hatte. Das Gericht stellte fest, daß der Rundfunk, der seit jeher umfassend reguliert ist, ohne die Regulierung wesentlich eher zu einem zufälligen Kontakt mit unanständigem Material führe. Der Zugang zu unanständigem Material im Internet hingegen erfordere in der Regel mehrere aktive Schritte, wodurch ein zufälliger Kontakt weniger wahrscheinlich sei. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dem Internet fehle es nicht an Kapazität, z. B. an Frequenzbereichen, während dieser Umstand beim Rundfunk der zentrale Grund für die Regulierung sei, weil hier ein Mangel an alternativen Kommunikationskanälen für andere Sprecher herrsche.
Statt dessen verglich das Gericht den Communications Decency Act mit gesetzlichen Verboten sexuell orientierter aufgezeichneter Telefonbotschaften, die das Gericht bereits aufgehoben hatte. In diesem Fall entschied das Gericht, daß der Zuhörer aktive Schritte unternehmen müsse, um die Nachricht zu empfangen, und daß die Äußerung in geeigneter Weise auf diejenigen beschränkt sei, die sie suchen. Pauschale Einschränkungen solcher Äußerungen wurden als unverhältnismäßig bewertet, um das Ziel zu erreichen, diese Äußerungen von Kindern fernzuhalten. Das Gericht fand das Gesetz so vage, daß es äußerst schwierig sei, im voraus zu entscheiden, ob eine bestimmte Äußerung unter die Bestimmungen fällt. Die Folge sei eine abschreckende Wirkung auf alle Äußerungen. Diesen Umstand bewertete das Gericht deshalb als besonders problematisch, weil es sich hier um ein Strafgesetz handelt. In Verbindung mit der Vagheit birgt die Strafverfolgung nach diesem Gesetz das Risiko der Diskriminierung. Weiter fand das Gericht, das Gesetz sei nicht gezielt genug auf solche Äußerungen zugeschnitten, die unterbunden werden müssen, um das Ziel zu erreichen, Kinder vor dem Kontakt mit unanständigem Material im Internet zu bewahren. Damit bestimmte Äußerungen im Internet keine Minderjährigen erreichen, verbiete das Gesetz auch geschützte Mitteilungen unter Erwachsenen.
Zur Verteidigung des Gesetzes trug die Regierung vor, die problematische Durchsetzung des Gesetzes werde dadurch abgemildert, daß kein Verstoß vorliege, wenn bestimmte Schutzmaßnahmen getroffen worden seien. Das Gericht wies dies jedoch zurück. Das Gesetz verlange bei jeder entsprechenden Äußerung "vertrauenwürdige, angemessene und wirksame" Maßnahmen, um sicherzustellen, daß unanständiges Material im Internet keine Minderjährigen erreicht. Aufgrund der Offenheit und Anonymität des Internets seien "wirksame" Maßnahmen jedoch illusorisch. Spezifische Maßnahmen wie die besondere "Etikettierung" von sexuell ausgerichtetem Material oder die Anforderung überprüfter Kreditkarten oder sonstiger Ausweise für Erwachsene vor der Übertragung von sexuell anstößigem Material sei für den durchschnittlichen nichtkommerziellen Nutzer wirtschaftlich nicht praktikabel.
Referenzen
- US Supreme Court, Reno v. ACLU, 26 June 1997, N°96-511
- http://www.cmcnyls.edu/public/USCases/CDA-Des.htm
- U.S. Supreme Court, Reno v. ACLU, 26. Juni 1997, Nr. 96-511
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.