Albanien
[AL] Regulierungsbehörde verbietet Ausstrahlung von Werbespots eines Versicherungsunternehmens
IRIS 2018-1:1/11
Ilda Londo
Albanisches Medieninstitut
Die Audiovisuelle Medienbehörde (AMA) hat am 22. November eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die albanischen Fernsehsender angewiesen hat, den Werbespot eines privaten Versicherungsunternehmens nicht mehr auszustrahlen. Bei der Regulierungsbehörde war eine Reihe von Beschwerden eingegangen, und sie entschied sich, etwas zu unternehmen, nachdem sie den Werbespot gesehen hatte. Die Beschwerden bezogen sich auf einen Werbespot des Versicherungskonzerns SIGAL-UNIQA, der für einen privaten Rentenfonds warb. AMA kam zu dem Schluss, dass dieser Spot gegen Verbraucherrechte verstieß und den Verbrauchern nur „Informationen über dieses Unternehmen bot, gleichzeitig aber das System der gesetzlichen Rentenversicherung in der Republik Albanien abwertete”.
In ihrer Erklärung betonte die AMA, dass jedes Unternehmen, jede Einrichtung oder jede Einzelperson das Recht habe, Werbespots für Produkte, Dienstleistungen oder andere Angebote im Fernsehen auszustrahlen und auf die positiven und nützlichen Aspekte seines eigenen Angebots hinzuweisen. Diese Werbung dürfe jedoch nicht die Form unlauteren Wettbewerbs annehmen und die Konkurrenz pauschal abwerten.
Die Regulierungsbehörde wies die Fernsehsender an, die Ausstrahlung des Werbespots der Versicherungsgesellschaft zu stoppen, da es sich dabei um unlauteren Wettbewerb handle und die Konkurrenzprodukte pauschal abgewertet oder herabgesetzt würden. Dies ist bereits die zweite Entscheidung in wenigen Monaten, die von der albanischen Regulierungsbehörde gegen einen Werbespot getroffen wurde, in dem öffentliche Einrichtungen herabgesetzt wurden. Bei der ersten Entscheidung handelte es sich um einen ähnlichen Werbespot einer privaten Universität, in dem das öffentliche Bildungssystem in Albanien abgewertet wurde.
Referenzen
- Ndalimi i reklamës që cënon të drejtat e konsumatorëve
- http://ama.gov.al/preview/ndalimi-i-reklames-qe-cenon-te-drejtat-e-konsumatoreve/
- AMA, Pressemitteilung vom 22. November 2017
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.