Frankreich

[FR] Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen: Google und die Vereinigung für den Kampf gegen die audiovisuelle Piraterie unterzeichnen Vereinbarung

IRIS 2017-9:1/14

Amélie Blocman

Légipresse

Am 19. September 2017 unterzeichneten Google und die Association de lutte contre la piraterie audiovisuelle (Vereinigung für den Kampf gegen audiovisuelle Piraterie - ALPA) eine Partnerschaft, deren Ziel es ist, den Schutz der Urheberrechte im Rahmen der Onlineverwertung ihrer audiovisuellen Werke zu verbessern. Die Vereinbarung wurde unter der Schirmherrschaft des Centre national du cinéma (Nationales Filminstitut - CNC) geschlossen, das die Rolle des Beobachters übernehmen und im Konfliktfall Empfehlungen abgeben soll. Ebenfalls bei der Unterzeichnung anwesend war Kulturministerin Françoise Nyssen. Die Partnerschaft sieht vor, dass die Google-Videoplattform YouTube der Vereinigung ALPA ihr Content ID-System zur Verfügung stellt, mit dem Urheberrechteinhaber ihre Inhalte auf YouTube identifizieren und verwalten können. ALPA erhält das Recht, Werke, die ohne die Genehmigung der Rechteinhaber eingestellt wurden, zu „sperren“ oder zu „beobachten“. Verwertungsgesellschaften können somit zukünftig Werke ihrer Urheber mittels des Content-ID-Filters prüfen lassen, um sicherzustellen, dass ihre Filme und Produktionen nicht ohne ihr Einverständnis auf YouTube verbreitet werden. Der Konzern Google verpflichtet sich ferner dazu, auf seinem Dienst Adwords den betrügerischen Erwerb von Schlüsselwörtern zugunsten von Streamingseiten bzw. Seiten, die widerrechtlich Inhalte hochladen, zu verhindern. Die Vereinbarung sieht zudem die Verpflichtung des amerikanischen Dienstes zur finanziellen Unterstützung von ALPA vor. Google erklärt sich bereit, zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen beizutragen und seine Politik der Kooperation mit den Urhebern und Rechteinhabern zu verstärken.

Der Präsident von ALPA, Nicolas Seydoux, begrüßte die Vereinbarung, mit der „eine Mauer des Unverständnisses zwischen Google und den Rechteinhabern“ eingerissen werde. Die Verwertungsgesellschaft SACD (Société des auteurs et compositeurs dramatiques) äußerte ihrerseits den Wunsch, die sinnvollerweise vom CNC und dem Kulturministerium unterstützten positiven Ansätze von Google und ALPA sollten in Zukunft mit einer ehrgeizigeren und ausgewogeneren, an zwei klaren Zielen ausgerichteten staatlichen Politik einhergehen: der Stärkung des legalen Angebots von Filmen und audiovisuellen Werken auf den Internetplattformen, insbesondere auf dem Wege einer dringend notwendigen Reform der Medienchronologie einerseits und neuer Impulse im Rahmen der politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen, allem voran auf den Streaming-Websites andererseits. So erklärte auch die Kulturministerin: „Die konkrete Umsetzung dieser Vereinbarung muss einvernehmlich mit allen Rechteinhabern festgelegt werden“.


Referenzen

  • Accord entre Google et l’Alpa du 19 septembre 2017
  • Vereinbarung zwischen Google und ALPA vom 19. September 2017

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.