Russische Föderation

[RU] Entwicklungsstrategie für die Informationsgesellschaft verabschiedet

IRIS 2017-7:1/31

Andrei Richter

Comenius Universität (Bratislava)

Am 9. Mai 2017 verabschiedete der Präsident der Russischen Föderation Wladimir Putin seinen Erlass Стратегия развития информационного общества в Российской Федерации на 2017 - 2030 годы (Entwicklungsstrategie für die Informationsgesellschaft in der Russischen Föderation 2017-2030). Die Strategie ersetzt einen ähnlichen Rechtsakt aus dem Jahr 2008, der damals von der Regierung der Russischen Föderation verabschiedet wurde.

Das Dokument enthält in sechs Kapiteln 65 Artikel. Der Text beginnt mit einer Liste allgemeiner Begriffe, dann folgen die Beschreibung von Russlands Platz in der modernen Informationsgesellschaft, eine Aufzählung der nationalen Prioritäten bei der Entwicklung einer Informationsgesellschaft, ein Szenario der Präferenzen für eine solche Gesellschaft sowie die Parameter für deren Erfolg.

Bei der Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien wird insbesondere traditionellen russischen geistigen und moralischen Werten sowie der Einhaltung von Verhaltensnormen auf der Grundlage dieser Werte Vorrang eingeräumt - diese Werte finden sich unter den Grundsätzen, die in der Strategie niedergelegt sind (Art. 3).

Das Tempo der technologischen Entwicklung, so die Strategie, „übersteigt deutlich die Möglichkeiten der meisten Menschen, Wissen zu erwerben und anzuwenden“. Der Fokus ihrer Weltsicht habe sich daher von Wissenschaft, Bildung und Kultur zu Unterhaltung und Referenzrecherchen verlagert, was typisch für die „massive oberflächliche Wahrnehmung von Informationen“ sei. Diese Form des Informationskonsums „trägt zur Herausbildung aufgezwungener Verhaltensmuster bei, die solchen Staaten und Organisationen einen Vorteil bei der Erreichung wirtschaftlicher und politischer Ziele verschaffen, denen die Technologien zur Informationsverbreitung gehören“ (Art. 16).

Eines der vorgeschriebenen Instrumente der Strategie wird die Verbesserung der gesetzlichen Regulierungsmechanismen für jene Medien und technischen Plattformen sein, die nach vielen Kriterien als Medieneinrichtungen bezeichnet werden können, rechtlich jedoch nicht als solche definiert sind. Dabei handelt es sich um Online-TV, Nachrichtenaggregatoren, soziale Netzwerke, Websites und Messenger (Art. 26).


Referenzen

  • УКАЗ ПРЕЗИДЕНТА РОССИЙСКОЙ ФЕДЕРАЦИИ О Стратегии развития информационного общества в Российской Федерации на 2017 - 2030 годы, 09//05/2017, N203
  • http://pravo.gov.ru/proxy/ips/?docbody=&firstDoc=1&lastDoc=1&nd=102431687
  • Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation "Entwicklungsstrategie für die Informationsgesellschaft in der Russischen Föderation 2017-2030" vom 9. Mai 2017 Nr. 203

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.