Armenien
Rat der Europäischen Union: Urheberrechtliche Bestimmungen im Interimsabkommen
IRIS 1997-6:1/6
Isabel Schnitzer
Europäische Audiovisuelle Informationsstelle
Der Rat der Europäischen Union hat am 29. April 1997 zwei bilaterale Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen genehmigt, die die Europäischen Gemeinschaften (EG, EGKS, Euratom) mit Armenien und Georgien abgeschlossen haben. Die Abkommen haben jeweils Bestand bis zum Inkrafttreten der am 22. April unterzeichneten Partnerschafts- und Kooperationsverträge zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits, Armenien und Georgien andererseits. In den Interimsabkommen (jeweils Artikel 15) verpflichten sich die beiden ehemaligen Staaten der UdSSR, den Schutz der Rechte an geistigem, gewerblichem und kommerziellem Eigentum zu gewährleisten, um am Ende des fünften Jahres nach Inkrafttreten dieses Abkommens ein vergleichbares Schutzniveau zu bieten, wie es in der Gemeinschaft unter anderem durch folgende Rechtsakte vorgesehen ist:
- Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen,
- Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung,
- Richtlinie 93/98/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte und
- Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten, dem Urheberrecht verwandten, Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums. Für den Fall, daß Probleme auftreten sollten, die die Handelbedingungen beeinflussen, haben die Parteien vereinbart, unverzüglich Konsultationen abzuhalten, um für beide Seiten befriedigende Lösungen zu finden. Die Abkommen enthalten jeweils einseitige Erklärungen von Armenien und Georgien über den Schutz der Rechte an geistigem, gewerblichem und kommerziellem Eigentum. Darin verpflichten sich die Staaten, dem Internationalen Abkommen über den Schutz der ausübendenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (Rom 1961) beizutreten. Eine ebensolche Verpflichtung geht Armenien im Hinblick auf die Berner Übereinkunft über den Schutz von Werken der Literatur und Kunst (Pariser Fassung von 1971) ein, wohingegen Georgien als Vertragsstaat derselben die besondere Bedeutung der sich aus der Übereinkunft ergebenden Verpflichtungen bekräftigt (siehe IRIS 1996-10: 8, IRIS 1996-4: 6, IRIS 1996-2: 4-5 et IRIS 1995-2: 1).
Referenzen
- Interim Agreement on trade and trade-related matters between the European Community, the European Coal and Steel Community and the European Atomic Energy Community, of the one part, and Armenia, of the other part. Official Journal of the European Communities no.L 129: 1-41, dated 21 May 1997
- http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:21997A0521%2801%29:EN:HTML
- Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Armenien andererseits. ABl. EG vom 21.5.1997 Nr. L 129: 1- 41.
- http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:21997A0521%2801%29:de:HTML
- Interim Agreement on trade and trade-related matters between the European Community, the European Coal and Steel Community and the European Atomic Energy Community, of the one part, and Georgia, of the other part. Official Journal of the European Communities no.L 129: 1-41, dated 21 May 1997
- http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31997D0301:EN:HTML
- Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Georgien andererseits, ABl. EG vom 21. Mai 1997 Nr. L 129: 1- 41
- http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31997D0301:de:HTML
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.