Frankreich

[FR] CSA ermahnt TF1 und M6, die Redezeiten von Politikern einzuhalten

IRIS 2017-2:1/17

Amélie Blocman

Légipresse

Am 11. Januar 2017 teilte der Conseil supérieur de l’audiovisuel (Rundfunkaufsichtsbehörde - CSA) mit, er habe die Sender TF1 und M6 ausdrücklich ermahnt, weil sie der parlamentarischen Opposition anhaltend und übermäßig Redezeit auf ihren Sendern zur Verfügung gestellt hatten. Im Zusammenhang mit den anstehenden Präsidentschaftswahlen am 23. April und 8. Mai 2017 ist es Aufgabe des CSA, für die strikte Einhaltung der Regeln im Umgang mit aktuellen Informationen in Wahlkampfzeiten zu sorgen. Zu diesem Zweck veröffentlicht er alle zwei Wochen auf seiner Internetseite die Redezeiten, die den Politikern in den Nachrichten, Informationsmagazinen und -journalen und anderen Rundfunksendungen zur Verfügung gestellt werden. Am 15. Dezember 2016 listete die Aufsichtsbehörde die zwischen dem 1. August und dem 30. November 2016 erfassten Redezeiten auf. In diesem Zeitraum fanden die Vorwahlen zur Festlegung des Kandidaten der konservativen Partei „Die Republikaner“ (aktuell in der Opposition zur Regierungs- und Parlamentsmehrheit) statt. Allerdings gibt es keine genauen gesetzlichen Vorgaben zur Berichterstattung der audiovisuellen Medien über diese Wahlen. Der CSA erklärte deshalb, die Redezeiten der Kandidaten für die Vorwahlen seien genauso zu behandeln wie die Redezeiten anderer politischer Persönlichkeiten. Somit müsse er für eine ausgewogene Verteilung der Redezeiten der Politiker aller Parteien im Rundfunk Sorge tragen.

Bereits im November hatte der CSA vor dem Hintergrund der starken politischen Polarisierung im Rahmen der Präsidentschaftsvorwahlen der Konservativen einige zuweilen sehr starke Ungleichgewichte auf einigen Radio- und Fernsehsendern gerügt. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte er die betroffenen Rundfunkveranstalter aufgefordert, schnellstmöglich die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Am 11. Januar 2017 erklärte die Behörde, sie habe festgestellt, dass die Mehrheit der audiovisuellen Medien Anstrengungen unternommen habe, um dafür zu sorgen, dass die geltenden Regelungen mit Blick auf eine ausgewogene Berichterstattung eingehalten würden. Zahlreiche Radio- und Fernsehsender hätten demgemäß die festgestellten Missverhältnisse bei den Redezeiten drastisch reduziert. Bei den Sendern TF1 und M6 hingegen seien weiterhin „deutlich ausgeprägte“ Übergewichte für die parlamentarische Opposition zu beobachten gewesen. Aus diesem Grunde habe der CSA die Verwarnungen aussprechen müssen, damit diese extremen Unausgewogenheiten angesichts der Kürze der noch verbleibenden Zeit bis zu den Präsidentschaftswahlen umgehend beseitigt würden. Ab dem 1. Februar 2017 gilt für alle Radio- und Fernsehsender die Empfehlung des CSA vom 7. September 2016 zur Sonderregelung mit Blick auf die Berichterstattung über die Präsidentschaftswahlen. Diese Sonderregelung entspricht den im Organgesetz vom 25. April 2016 verankerten Vorschriften zur Modernisierung der bei den Präsidentschaftswahlen anzuwendenden Regeln. Der CSA unterscheidet demzufolge drei Zeiträume für Rede- und Sendezeiten. Der Gerechtigkeitsgrundsatz gilt für den Zeitraum ab der Veröffentlichung der Präsidentschaftskandidaten bis zum Tag vor dem Beginn der „offiziellen“ Wahlkampagne. Lediglich für die letzten beiden Wochen unmittelbar vor der Präsidentschaftswahl gilt der Grundsatz der gleichen Redezeit in den audiovisuellen Medien.


Referenzen

  • Bilan des temps de parole des personnalités politiques (août-décembre 2016), communiqué du CSA du 11 janvier 2017
  • Auflistung der Redezeiten für Politiker (August-Dezember 2016), Mitteilung des CSA vom 11. Januar 2017

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.