Albanien
[AL] Öffentlich-rechtlicher Sender verabschiedet redaktionelle Leitlinien
IRIS 2017-2:1/6
Ilda Londo
Albanisches Medieninstitut
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk Radio Televizioni Shqiptar (RTSH) hat sich erstmals redaktionelle Leitlinien gegeben. Der RTSH hat diese Leitlinien in einer Sitzung am 18. November 2016 vor der Genehmigung durch die Unternehmensleitung vorgestellt. Zuvor war der Entwurf der Leitlinien sowohl intern als auch mit Interessengruppen und Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit Medienaspekten beschäftigen, abgestimmt worden, wobei die OSZE eine Unterstützung von außen seitens der EBU ermöglichte. Die Leitlinien basieren auf dem Verhaltenskodex der BBC und den redaktionellen Leitlinien des öffentlich-rechtlichen slowenischen Rundfunks. Die Leitlinien beziehen sich nicht nur auf Hörfunk und Fernsehen, sondern auch auf Online-Medien und den Online-Auftritt von RTSH. Darüber hinaus gelten sie nicht nur für den RTSH, sondern auch für Personen und Firmen, die mit dem Sender zusammenarbeiten bzw. koproduzieren.
Bei der Erstellung der Leitlinien wurde versucht, möglichst viele ethische Aspekte zu berücksichtigen, weil auch Fälle abgedeckt werden sollen, die im allgemeinen Verhaltenskodex nicht aufgeführt sind. Die Leitlinien beziehen sich u.a. auf verschiedene Bereiche wie: redaktionelle und berufsständische Normen, Vielfalt und Ausgewogenheit der Berichterstattung, Wahlkämpfe, politische Berichterstattung und Berichte aus dem Parlament, Produktionsnormen, Beziehungen zu staatlichen Stellen, Nachahmung und antisoziales Verhalten, investigativer Journalismus, Aufbereitung von Informationen, Achtung öffentlicher Werte, Programme für Gruppen mit besonderen Interessen, Darstellung von bestimmten gesellschaftlichen Gruppen, Kindern und Minderjährigen in Programmen des RTSH.
Mit den Leitlinien sollen auch die Beziehungen und das Verhalten der Mitarbeiter in der Nachrichtenredaktion im Detail festgelegt werden; dies gilt im Besonderen im Hinblick auf Zensur, Selbstzensur, Interessenkonflikte und Fragen der Verantwortung. Darüber hinaus geht es um Aspekte der Intervention, um das Recht auf Gegendarstellung, die Rolle des Beirats der Zuhörer und Zuschauer, Pflichtreferenzen, Rechtshilfe für Journalisten und Herausgeber, Kleidervorschriften, Konflikte von Interessen bzw. Pflichten, Reaktionen von Zuschauern und Zuhörern sowie die Rolle von sozialen und Online-Medien.
Referenzen
- The news on RTSH meeting presenting the guidelines
- http://www.osce.org/albania/282611
- RTSH-Leitlinien auf Sitzung vorgestellt
- Parimet editoriale të RTSH-së
- http://rtsh.al/parimet-editoriale-te-rtsh-se/
- Die redaktionellen Leitlinien des RTSH
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.