Albanien
[AL] Medienaufsichtsbehörde vergibt vier kommerzielle landesweite digitale Lizenzen
IRIS 2017-2:1/5
Ilda Londo
Albanisches Medieninstitut
Am 3. November 2016 bzw. am 29. Dezember 2016 hat die für audiovisuelle Medien zuständige Aufsichtsbehörde AMA nach einer längeren Unterbrechung der Umstellung auf Digitaltechnik vier von fünf Lizenzen für landesweite terrestrische Digitalnetze vergeben.
Die Entscheidungen erfolgten nach Abschluss von zwei, von kommerziellen Betreibern parallel geführten juristischen Auseinandersetzungen. Diese standen im Zusammenhang mit den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Eigentums von Anteilen an landesweit operierenden Medienunternehmen und in Verbindung mit Einsprüchen gegen Entscheidungen der AMA, keinem der Bewerber eine digitale Lizenz zu erteilen. Am 13. Mai 2016 hat das albanische Verfassungsgericht zugunsten eines Antrags des Verbands albanischer elektronischer Medien entschieden, der auf Abschaffung von Artikel 62 Absatz 3 (Einschränkungen hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich) des Gesetzes über audiovisuelle Medien in der Republik Albanien Nr. 97/2013 geklagt hatte (siehe IRIS 2016-7/6).
Drei Monate zuvor, am 7. März 2016, hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass Digitalb eine landesweite Lizenz zuzusprechen ist, und die AMA aufgefordert, die getroffene Entscheidung zu ändern und auch TV KLan und Top Channel TV eine landesweite Digitallizenz zu erteilen. Diese beiden Entscheidungen führten dazu, dass nun die wichtigsten Bewerber um landesweite Digitallizenzen berücksichtigt wurden.
Nach den Gerichtsentscheidungen vollzog die AMA die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und vergab am 3. November 2016 an TV Klan und Top Channel Lizenzen für landesweite digitale Netze. Am gleichen Tag wurde eine Ausschreibung um die verbleibenden landesweiten Netze angesetzt.
Am 29. Dezember 2016 entschied die AMA, die vierte landesweite Lizenz an Media Vizion Company zu vergeben. Das fünfte und letzte terrestrische Digitalnetz ist noch zu vergeben. Ende Dezember 2016 entschied die AMA, diese Lizenz an keinen weiteren Bewerber zu vergeben und stellte fest, dass die anderen Bewerber (ADTN, ABC News, Tring TV und ORA) die einschlägigen Voraussetzungen für eine Lizenz nicht erfüllen. Die Vergabe der Lizenzen für die landesweiten digitalen Netze an private Betreiber erfolgte nach langwierigen Auseinandersetzungen und erst nach dem offiziellen Termin für die Umstellung auf Digitaltechnik (17. Juni 2015).
Referenzen
- Njoftim per media 03-11-2016
- http://ama.gov.al/preview/wp-content/uploads/2015/03/Njoftim-per-media-03-11-2016.pdf
- Entscheidungen der Behörde für audiovisuelle Medien vom 3. November 2016
- Njoftim per Media 29-12-2016
- http://ama.gov.al/preview/wp-content/uploads/2015/03/Njoftim-per-Media-date-29-12-2016.pdf
- Entscheidung der Behörde für audiovisuelle Medien vom 29. Dezember 2016
Verknüpfte Artikel
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.