Frankreich

[FR] CSA befasst sich mit Verfehlungen in der Sendung „Touche pas à mon poste“

IRIS 2017-1:1/15

Amélie Blocman

Légipresse

Nachdem beim CSA (Conseil supérieur de l’audiovisuel - Rundfunkaufsichtsbehörde) zahlreiche Beschwerden von Fernsehzuschauern eingegangen waren, hat die Behörde am 23. November 2016 dem Herausgeber des Senders C8 der Gruppe Canal Plus mit Blick auf zwei Folgen der Sendung „Touche pas à mon poste“ (Finger weg von meinem Fernseher), die allabendlich auf C8 von Cyril Hanouna moderiert wird, eine Verwarnung sowie eine Mahnung erteilt. Eine dritte Folge wird derzeit gerichtlich untersucht und möglicherweise Sanktionen nach sich ziehen.

Die Verwarnung betrifft eine am 27. November 2016 ausgestrahlte Folge, in der Cyril Hanouna einen TV-Kolumnisten der Sendung mit den Worten „Qui c'est qui est venu en juillet dans mon bureau comme une pleureuse, hein? Mais ferme ta gueule! Quel bouffon celui-là!“ (Wer ist denn im Juli wie ein Klageweib in meinem Büro erschienen? Halt doch dein Maul! Was für eine Witzfigur der doch ist!) scharf angreift. Der CSA sieht in dieser Verbalattacke des Moderators eine potenziell herabwürdigende Respektlosigkeit. Die Aufsichtsbehörde äußerte zudem ihre große Besorgnis darüber, dass es bereits mehrfach zu derartigen Entgleisungen in der Sendung gekommen sei, die zu Nachahmungseffekten beim jungen Publikum führen könnten.

Die Mahnung betrifft die 35 Stunden währende Sonderausstrahlung „Les 35 heures de Baba“ im Rahmen der Sendung „Touche pas à mon poste“, die am 13. und 14. Oktober 2016 ausgestrahlt wurde und während derer ein anderer TV-Kolumnist, angefeuert vom Moderator, die Brust einer als Gast in der Sendung auftretenden Frau küsste, obwohl sich diese zweimal deutlich dagegen verwahrt hatte. Der CSA urteilte, diese Sendung verstoße gegen die Bestimmungen von Artikel 3-1 des Gesetzes vom 30. September 1986, insbesondere, weil sie sexistische Vorurteile bediene und das Bild der Frau herabwürdige.

Und schließlich hatten sich zahlreiche Fernsehzuschauer beim CSA über eine dritte, am 3. November 2016 ausgestrahlte Folge beschwert (die Fernsehzuschauer haben inzwischen mittels eines Online-Formulars Beschwerdemöglichkeit), in der ein dem ersten TV-Kolumnisten zugeschriebenes Verbrechen inszeniert wurde. Da der Sender bereits zum Thema Achtung der Menschenwürde gerügt worden war, übergab der Generaldirektor des CSA die Angelegenheit dem unabhängigen Berichterstatter, der mit der Einleitung von Verfahren und der gerichtlichen Untersuchung solcher Angelegenheiten beauftragt ist. In diesem Fall muss der Sender mit Sanktionen rechnen, die von der Verlesung einer Mitteilung im Fernsehen bis zu Bußgeldern reichen können.


Referenzen

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.