Frankreich

[FR] Gesetz zur Stärkung der Freiheit, der Unabhängigkeit und des Pluralismus der Medien veröffentlicht

IRIS 2017-1:1/12

Amélie Blocman

Légipresse

Das Gesetz vom 14. November 2016 zur Stärkung der Freiheit, der Unabhängigkeit und des Pluralismus der Medien ist im französischen Amtsblatt veröffentlicht worden. Mit dem neuen Gesetz wird insbesondere das Widerspruchsrecht, das bislang nur für die Journalisten aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunksektor galt, auf alle Journalisten ausgeweitet. Hierfür wurde ein neuer Artikel 2 bis in das Gesetz vom 29. Juli 1881 eingefügt. Jeder Journalist hat nunmehr das Recht „jede Art von Druck abzulehnen, sich zu weigern seine Quellen preiszugeben bzw. sich zu weigern einen Artikel, eine Sendung, den Teil einer Sendung oder einen Beitrag zu unterzeichnen, deren Form oder Inhalt ohne sein Wissen oder gegen seinen Willen geändert wurden“. Er kann nicht mehr dazu gezwungen werden, eine Handlung zu akzeptieren, die nicht seiner im Einklang mit der deontologischen Charta seines Unternehmens bzw. seiner Verlagsgesellschaft stehenden „beruflichen Überzeugung“ entspricht. Alle Unternehmen oder Herausgebergesellschaften aus dem Presse- und Rundfunksektor sind nunmehr dazu verpflichtet, eine solche Ethik-Charta aufzulegen. Sie muss gemeinsam mit der Geschäftsleitung und den Vertretern der Journalisten aufgesetzt werden. Im Falle eines Verstoßes gegen das Widerspruchsrecht der Journalisten werden die öffentlichen Hilfen für die Presseunternehmen gänzlich oder teilweise ausgesetzt.

Im Gesetz ist zudem verankert, dass alle Fernsehveranstalter, die „politische und allgemeine Nachrichtensendungen“ ausstrahlen, sowie alle Radiosender mit Vollprogramm „Ausschüsse zur Gewährleistung der Redlichkeit, der Unabhängigkeit und des Pluralismus der Information und der Sender“ einrichten. Diese Ausschüsse können jederzeit in Eigeninitiative oder auf Antrag eines Leitungsorgans der betroffenen Gesellschaft oder jeder anderen Person tätig werden. Beim Begriff „Unabhängigkeit“ wird detailliert festgelegt, wie diese mit Blick auf die Zusammensetzung der Ausschussmitglieder bzw. die Arbeitsweise besagter Ausschüsse auszusehen hat.

Zudem erhält der CSA mit Blick auf seinen Auftrag, die Redlichkeit, die Unabhängigkeit und den Pluralismus zu gewährleisten, zusätzliche Vorgaben. Die Behörde muss nunmehr dafür Sorge tragen, dass die Vereinbarungen, die sie mit den Rundfunkveranstaltern schließt, Maßnahmen vorsehen, mit denen die Einhaltung der im neuen Artikel 2bis des Pressegesetzes verankerten Grundsätze gewährleistet werden kann. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Grundsätze über mehrere Geschäftsjahre hinweg darf der CSA nicht mehr das vereinfachte Verfahren zur Verlängerung der Sendelizenzen anwenden. Im Rahmen einer nachträglichen Kontrolle muss die Behörde ferner darüber wachen, dass die Vereinbarungen, die sie mit den Rundfunkveranstaltern geschlossen hat, auch das Widerspruchsrecht gewährleisten. Auch für die Einhaltung der logischen Nummerierung bei den Sendern, die als landesweite unverschlüsselte Fernsehdienste auf terrestrischem Wege übertragen werden, muss der CSA sorgen, ebenso wie für die gerechte, transparente homogene und nicht diskriminierende Nummerierung der anderen Fernsehdienste im Programmangebot der Diensteanbieter.

Das Gesetz umfasst zudem einen Abschnitt zur Transparenz, die für Printmedien und audiovisuelle Unternehmen gilt. So ist vorgesehen, dass die Verlagsunternehmen jedes Jahr ihre Kunden im Printmediensektor bzw. bei den Online-Pressediensten über die Zusammensetzung des Unternehmenskapitals informieren, wenn der Unternehmensanteil einer natürlichen oder juristischen Person fünf Prozent oder mehr beträgt, und Angaben zum Anteil der Unternehmensleitung machen. Die Gesellschaft muss die Namen sowie die Höhe des Aktienanteils jedes Aktionärs offenlegen.

Der Verfassungsrat erklärte die im Gesetz vorgesehenen Bestimmungen zur Änderung des Quellenschutzes der Journalisten für verfassungswidrig.


Referenzen



Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.