Tschechien

[MK] Verbot der Veröffentlichung von illegal abgehörtem audiovisuellem Material schränkt die Pressefreiheit ein

IRIS 2015-10:1/22

Borce Manevski

Unabhängiger Medienberater

Im Oktober 2015 haben zwei Abgeordnete der Regierungskoalition im mazedonischen Parlament einen Gesetzentwurf über das Verbot des Besitzes, der Bearbeitung, Veröffentlichung und Verwendung von Material eingebracht, das aus der illegalen Abhörung von Telefongesprächen stammt (Zakon za zabrana za poseduvanje, obrabotka, objavuvanje i raspolaganje so materijali koi proizleguvaat od nezakonsko sledenje na komunikaciite). Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass die Medien abgehörte Gespräche von führenden Politikern veröffentlichen, die deren kriminelle Machenschaften enthüllen könnten.

Mazedonien befindet sich in seiner tiefsten politischen Krise seit der Unabhängigkeit im Jahr 1991. Seit Monaten veröffentlicht die Opposition Telefongespräche, die vom Nationalen Nachrichtendienst (UBK) abgehört worden waren und aus denen hervorgeht, dass höchste politische Stellen in kriminelle Machenschaften verwickelt sind. Die „Senior Experts' Group on systemic Rule of Law issues“ der EU (Expertengruppe zu systemischen Fragen der Rechtsstaatlichkeit) kam in ihrem Bericht über die Abhörung der Gespräche zu folgendem Ergebnis: „Offensichtliche direkte Verstrickung führender Regierungsmitglieder und Parteimitglieder in illegale Aktivitäten, einschließlich Wahlbetrug, Korruption, Missbrauch von Macht und Autorität, Interessenkonflikte, Erpressung, Nötigung (Druck auf öffentliche Bedienstete, für eine bestimmte Partei zu stimmen mit der Drohung, entlassen zu werden), Sachbeschädigung, Verstöße gegen Ausschreibungsverfahren, um unrechtmäßige Gewinne zu erzielen, Vetternwirtschaft und Klientelismus; Hinweise auf inakzeptable Einmischung in die Ernennung von Richtern und in andere unabhängige Institutionen aus persönlichem oder parteipolitischem Interesse.“

Nach Artikel 3 und 4 des Gesetzentwurfs sollen Personen, die Material aus illegal aufgezeichneten Gesprächen besitzen, zu mindestens vier Jahren Haft verurteilt werden können. Falls eine Person durch dieses Material mit juristischen Folgen belastet wird, kann die Strafe sogar fünf Jahre betragen. Dies hat praktisch zur Folge, dass Journalisten, die im Besitz von audiovisuellem Material sind, das von öffentlichem Interesse ist (Korruption auf höchster Ebene, Wahlbetrug usw.), nicht mehr in der Lage wären, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, da diese Enthüllung für sie juristische Konsequenzen haben könnte.

Gegen Medien, die solche Informationen enthüllen, sollte nach dem Gesetz eine Geldstrafe verhängt werden, und die verantwortliche Person würde mit mindestens vier Jahren Haft bestraft werden. Im Gegensatz zu anderen nationalen Gesetzen geht dieses Gesetz sogar über das Territorium des Landes hinaus (gemäß Artikel 4 Absatz 1) und gilt rückwirkend, das heißt, dass alle Medien (auch Online-Medien und ihre Archive), die Informationen über die Enthüllungen von kriminellen Aktivitäten sammeln und besitzen, verpflichtet sind, das gesamte Material aus den abgehörten Gesprächen zu löschen, falls es dazu führt, dass führende Politiker gerichtlich verfolgt würden.

In der Pressemitteilung des Mazedonischen Journalistenverbands (AJM) und der Journalistenunion wurde dieses Gesetz als ein „Versuch (der Regierungsparteien bezeichnet) eine Zensur einzuführen”.


Referenzen




Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.