Albanien

[AL] Albanisches Parlament diskutiert über den Änderungsvorschlag zur Abschaffung der Medienbesitz-Regelung für audiovisuelle Medien

IRIS 2015-10:1/6

Ilda Londo

Albanisches Medieninstitut

Der Medienausschuss des albanischen Parlaments prüft derzeit eine Änderung von Gesetz Nr. 97/2013 „Über audiovisuelle Medien“. Der Gesetzentwurf war im April 2015 von einem Mitglied der Regierungsmehrheit eingebracht worden und soll Artikel 62 des Gesetzes Nr. 97/2013 „über die audiovisuellen Medien in der Republik Albanien“ abschaffen. Artikel 62 regelt die Eigentumsbestimmungen für audiovisuelle Medien.

Der Abgeordnete, der den Änderungsentwurf eingebracht hat, begründete seine Initiative mit dem Argument, durch die derzeitige Regelung seien Hindernisse entstanden, die beseitigt werden müssten, da sie „eine echte Hürde für die Entwicklung des Rundfunksektors darstellen.” Dem Bericht zu dem Änderungsentwurf zufolge seien diese Einschränkungen des Medieneigentums überflüssig. Der Bericht argumentiert weiter, dass die derzeitige Situation ein Hindernis für einen fairen und wirksamen Wettbewerb darstelle, dass die Qualität audiovisueller Dienste unter den Einschränkungen leide und dass vor allem eines der grundlegenden Prinzipien, auf denen die audiovisuelle Medienaufsichtsbehörde (AMA) ihre Arbeit aufbaut, nämlich die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zum audiovisuellen Medienmarkt, beeinträchtigt werden könne. In dem Entwurf wird auch behauptet, dass Artikel 62 des Gesetzes Nr. 97/2013 vor allem deshalb überflüssig sei, da es dadurch zu Überschneidungen mit Kompetenzen komme, die eigentlich der Wettbewerbsbehörde zustehen  und nicht der AMA. Außerdem würde die Änderung bessere Voraussetzungen für die Erfüllung der Verpflichtungen und Ziele bieten, die in der Nationalen Strategie für den Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk (2012) festgelegt seien. Eine solche Änderung würde auch eine effizientere Nutzung des gesamten Spektrums ermöglichen.

Da der Änderungsentwurf einen sehr sensiblen Bereich betrifft, wandte sich der Medienausschuss des albanischen Parlaments vor seiner Entscheidung an internationale Gremien um Rat, vor allem an die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), an den Europarat und an die Europäische Kommission. In seiner Sitzung vom 21. September 2015 diskutierte der Medienausschuss über die Stellungnahmen, die zu dem Änderungsentwurf eingegangen waren. Der Ausschussvorsitzende informierte die Teilnehmer über das Material, das eingegangen war, und wies darauf hin, dass alle drei Antworten entschieden von einer solchen Änderung abrieten. Es wurde befürchtet, dass die Änderung negative Auswirkungen auf den Medienpluralismus im Land haben könne. Der Vorsitzende wies auch darauf hin, dass die Regulierungsbehörde AMA und der Telekom-Betreiber  Tring TV eine Stellungnahme übermittelt hätten. Für die Änderung habe sich lediglich die AMA ausgesprochen.

Die Vertreter der Regierungsmehrheit im Parlament waren der Meinung, dass auch die Vertreter der Regulierungsbehörde AMA im Ausschuss gehört werden sollten, da die Behörde über das entsprechende Fachwissen verfüge und für die Regulierung zuständig sei. Die Anhörung sollte am 30. September 2015 stattfinden. Da jedoch kein einziges Mitglied der Regierungsparteien zu diesem Termin erschien, musste die Anhörung verschoben werden. Anschließend gab die Opposition eine Erklärung heraus, in der sie feststellte, dass es nicht hinnehmbar sei, dass die Regierungsmehrheit eine solche Anhörung vorschlage und es dann nicht einmal für notwendig halte, zu erscheinen. Außerdem wies die Erklärung darauf hin, dass der Prozess der Vergabe digitaler Lizenzen ins Stocken geraten sei und dass der Entwurf zur Änderung von Artikel 62 des Gesetzes Nr. 97/2013 über Eigentum im Bereich der audiovisuellen Medien ein Haupthindernis in diesem Prozess sei.


Referenzen




Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.