Zypern
[CY] Zeitlich befristete TV-Lizenzen um ein weiteres Jahr verlängert
IRIS 2015-9:1/7
Christophoros Christophorou
Experte des Europarats im Bereich Medien und Wahlen
Am 26. Juni 2015 wurde das Gesetz Nr. 94(I)2015 zur Änderung des Gesetzes 7(I)1998 über Rundfunkveranstalter im Amtsblatt veröffentlicht. Mit diesem Gesetz verlängert sich die Laufzeit der Fernsehlizenzen sämtlicher Betreiber um ein Jahr. Nach der Umstellung auf digitale Fernsehtechnik zum 1. Juli 2011 wurden die bestehenden Lizenzen für Analogübertragung durch bis zum 30. Juni 2012 gültige Lizenzen für Digitalausstrahlung ersetzt. Seither wurden aufgrund anstehender Änderungen des grundlegenden Gesetzes 7(I)1998 zur Berücksichtigung der Gegebenheiten des neuen Umfelds und zur Einführung von Dauerlizenzen zeitlich befristete Lizenzen vergeben, die jedes Jahr um jeweils ein Jahr verlängert wurden. Damit verlängert sich die Laufzeit der zeitlich befristeten Fernsehlizenzen bis zum 30. Juni 2016.
Mit demselben Änderungsgesetz wurden die zeitlich befristeten Lizenzen der Körperschaften öffentlichen Rechts ebenfalls um ein Jahr verlängert, und zwar auch dann, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen. Dies gilt für die zyprische Telekommunikationsgesellschaft (Αρχή Τηλεπικοινωνιών Κύπρου - CYTA), ein halbstaatliches Telekommunikationsunternehmen, das auch als IPTV-Anbieter fungiert. Die Anteile sowie Struktur des Kapitals des Unternehmens weichen von dem im grundlegenden Gesetz vorgegebenen Modell ab, und 2011 wurde eine besondere Bestimmung in das Gesetz aufgenommen, um es entsprechend anzupassen und seine Anwendung in einem digitalen Umfeld zu ermöglichen.
Das Änderungsgesetz enthält darüber hinaus eine Bestimmung, nach der die Rundfunkbehörde befugt ist, zeitlich begrenzte Lizenzen an neue Antragsteller zu vergeben, die ebenfalls bis zum vorgenannten Zeitpunkt laufen.
Der Entwurf eines Änderungsgesetzes wurde dem Repräsentantenhaus 2013 vorgelegt (siehe IRIS 2013-10/13), in dem umfassende Änderungen des grundlegenden Gesetzes vorgesehen sind, um es u.a. möglich zu machen, Dauerlizenzen zu vergeben. Der Gesetzentwurf wurde in der Folge von der Regierung zur weiteren Prüfung zurückgezogen; ein Termin für die Wiedervorlage im Repräsentantenhaus steht nicht fest.
Referenzen
- 94(I)/2015ΝΟΜΟΣ ΠΟΥ ΤΡΟΠΟΠΟΙΕΙ ΤΟΥΣ ΠΕΡΙ ΡΑΔΙΟΦΩΝΙΚΩΝ ΚΑΙ ΤΗΛΕΟΠΤΙΚΩΝ ΟΡΓΑΝΙΣΜΩΝ ΝΟΜΟΥΣ ΤΟΥ 1998 ΜΕΧΡΙ 2014
- http://www.cylaw.org/nomoi/arith/2015_1_94.pdf
- Änderungsgesetz 94(I)/2015 des Gesetzes 7(I)/2015 über Hörfunk- und Fernsehanstalten
Verknüpfte Artikel
IRIS 2013-10:1/13 [CY] Umfassende Änderungsvorschläge zum Gesetz über Hörfunk- und Fernsehanstalten
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.