Albanien

[AL] Umstellung auf Digitaltechnik: Termin wegen Beschlussunfähigkeit des Medienregulierers verschoben

IRIS 2015-9:1/3

Ilda Londo

Albanisches Medieninstitut

Am 15. Juni 2015 hat die Behörde für audiovisuelle Medien (Autoriteti i Mediave Audiovizive - AMA) eine Pressemitteilung herausgegeben, in der darauf hingewiesen wurde, dass Albanien aufgrund verschiedener Faktoren nicht in der Lage ist, die Fristen im Zusammenhang mit der Umstellung auf Digitaltechnik einzuhalten. AMA teilte mit, dass es trotz der getroffenen Umstellungsmaßnahmen nicht möglich sei, die Strategie zur Umstellung auf digitale Ausstrahlung voll umzusetzen, und traf die Entscheidung, die analoge Ausstrahlung bis 17. Juni 2015 abzuschalten. AMA erklärte ferner, dass sich - abgesehen von den Kosten - die Verschiebung des Termins und die Verzögerungen bei der Umstellung auf Digitaltechnik auch auf die Einhaltung internationaler Vereinbarungen auswirken werde.

In der Mitteilung verwies AMA auf verschiedene Phasen des Umstellungsprozesses, die lange Zeit in Anspruch nahmen bzw. bei denen es keine Fortschritte gab, was dann zu Verzögerungen des gesamten Prozesses geführt habe. Der Regulierer führte im Besonderen drei Aspekte der Umstellung an, die voneinander abhängen und Auswirkungen auf den Gesamtprozess haben: die Digitalisierung der terrestrischen analogen Netze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Digitalisierung der terrestrischen analogen Netze der kommerziellen landesweiten Anbieter und die Digitalisierung der terrestrischen analogen Netze lokaler Sender mit Analogtechnik.

Im Besonderen verwies der Regulierer auf die langsame Umstellung auf Digitaltechnik in den beiden Netzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nach einem langen Rechtsstreit hat das Unternehmen, das den Zuschlag für den Bau der digitalen Netze des albanischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Radio Televizioni Shqiptar - RTSH) erhalten hatte, im März 2015 den Vertrag mit RTSH und der Regierung unterzeichnet.

Als weiterer erschwerender Faktor kommt laut AMA hinzu, dass das Parlament sich nicht in der Lage sah, das fehlende siebte Mitglied des Regulierers zu wählen. Darüber hinaus verweist der Regulierer auf das fehlende Quorum und die beschränkte Handlungsfähigkeit der AMA aufgrund der Tatsache, dass zwei derzeitige Mitglieder sich weigerten, an Sitzungen teilzunehmen, solange das von der Opposition eingeleitete Gerichtsverfahren über die Wahl neuer Mitglieder und den Vorsitz von AMA nicht abgeschlossen ist. Deshalb war AMA nur bedingt in der Lage, Entscheidungen zu treffen, die ein Quorum voraussetzen.

Neben der Verschiebung des Termins für die Umstellung auf Digitaltechnik hat die fehlende Beschlussfähigkeit Auswirkungen bei der Aufgabe des Regulierers, Lizenzen für bestehende kommerzielle Multiplexe zu vergeben, die sich im Frühjahr 2015 an einer Ausschreibung beteiligt hatten. Obwohl 60 Tage nach Ende der Ausschreibungsfrist eine Entscheidung erwartet worden war, besteht bei der AMA kein Quorum, um Entscheidungen über die Vergabe von Lizenzen an kommerzielle Anbieter zu treffen. Die letzte, für den 31. Juli 2015 anberaumte AMA-Sitzung hat nach Angaben der Regulierungsbehörde wegen fehlendem Quorum nicht stattgefunden. Darüber hinaus ist das Verfahren der Lizenzvergabe an kommerzielle digitale Netze Gegenstand eines von einem kommerziellen Betreiber angestrengten Gerichtsverfahrens, was zu weiteren Verzögerungen des Gesamtprozesses führen könnte.


Referenzen



Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.