Kroatien
[HR] Bestimmungen zur Abtretung ungenutzter Exklusivrechte
IRIS 2015-8:1/18
Nives Zvonarić
Ministerium für Kultur, Zagreb, Kroatien
Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens mit Interessenvertretern und der interessierten Öffentlichkeit hat der Rat für elektronische Medien Bestimmungen zur Abtretung ungenutzter Exklusivrechte von Interessenträgern an interessierte Dritte verabschiedet. Die Bestimmungen legen das Verfahren für die Abtretung ungenutzter Exklusivrechte im Falle der Vergabe von Audioinhalten sowie audiovisuellen Inhalten höheren Wertes auf Grundlage von Exklusivrechten fest und im Falle der Vergabe von erstklassigen Sportereignissen gemäß Artikel 9 Absätze 2 und 3 des kroatischen Radio-Fernseh-Gesetzes.
Die Bestimmungen gelten für die Abtretung ungenutzter Exklusivrechte, wenn die Möglichkeit einer solchen Abtretung durch eine Vereinbarung zum Erwerb von Exklusivrechten für die Verwertung von Audioinhalten und audiovisuellen Inhalten höheren Wertes und/oder erstklassigen Sportereignissen festgelegt ist oder wie im Gesetz geregelt. Ungenutzte Exklusivrechte beziehen sich auf diejenigen Rechte, die der kroatische Rundfunk gemäß den Bestimmungen des kroatischen Radio-Fernseh-Gesetzes und gemäß dem Vertrag mit der Regierung der Republik Kroatien noch nicht ausgestrahlt hat. Audioinhalte und audiovisuelle Inhalte höheren Wertes beziehen sich auf sämtliche Aktivitäten, die der kroatische Rundfunk im Rahmen von Exklusivrechten überträgt. Die Bestimmungen der Vorschriften gelten nicht für Archivmaterial des kroatischen Rundfunks.
Die Abtretung ungenutzter Exklusivrechte wird auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung durchgeführt und die anfängliche Gebühr soll nicht weniger als 20 % des Geldwertes des Umfangs (Menge) der abzutretenden ungenutzten Exklusivrechte betragen. Die Anfangsgebühr wird auf Grundlage der Gebühr berechnet, die im Vertrag über den Erwerb der Exklusivrechte für die Verwertung von Audioinhalten und audiovisuellen Inhalten höheren Wertes und/oder erstklassigen Sportereignissen festgelegt ist. Das Kriterium für die Auswahl des besten Angebots ist der Preis des Gebots.
Referenzen
- Pravila o ustupanju neiskorištenih isključivih prava, 28/04/2015
- http://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2015_04_47_932.html
- Bestimmungen zur Abtretung ungenutzter Exklusivrechte, Amtsblatt Nr. 47 vom 28. April 2015
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.