Schweiz
[CH] Internationaler Austausch des Schweizer Films wird gestärkt
IRIS 2015-8:1/9
Patrice Aubry
Westschweizer Fernsehen und Radio, Genf
Am 6. August 2015 stellte das Bundesamt für Kultur (BAK) anlässlich einer Medienkonferenz im Rahmen des internationalen Filmfestivals von Locarno das neue Maßnahmenpaket zur Förderung des Schweizer Films vor. Mit den Fördermaßnahmen findet die vom eidgenössischen Parlament am 19. Juni 2015 genehmigte Kulturbotschaft 2016-2020, die Anfang 2016 in Kraft tritt, konkrete Umsetzung. Die Kulturbotschaft („Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes“) legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes sowie die Höhe der hierfür bereitgestellten Mittel fest. Ihre Schwerpunkte sind die kulturelle Teilhabe, der gesellschaftliche Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation. In der nächsten Förderperiode ist mit Blick auf den Schweizer Film das Ziel, die Arbeit der Schweizer Filmschaffenden und internationale Kooperationen zu unterstützen.
Auf der Pressekonferenz in Locarno unterstrich Bundesrat Alain Berset, wie wichtig der internationale Austausch für das Schweizer Filmschaffen sei, und betonte den Willen des Bundesrates, wieder in das Filmförderungsprogramm MEDIA der EU einzusteigen. Seit dem 1. Januar 2014 ist die Teilnahme der Schweiz an diesem europäischen Filmförderungsprogramm unterbrochen. Die Verhandlungen über eine Verlängerung der Teilnahme waren gestoppt worden, nachdem die Schweizer in einer Volksinitiative für die Einschränkung der Einwanderung gestimmt hatten. Um die negativen Auswirkungen der Nichtteilnahme der Schweiz am MEDIA-Programm abzumildern, hatte der Bundesrat Ersatzmaßnahmen in Höhe von CHF 5 Millionen eingeführt (siehe IRIS 2014-8/11).
Diese Ersatzmaßnahmen werden ab 2016 durch eine neue Verordnung für internationale Zusammenarbeit ersetzt. Neben den bisherigen Übergangsmaßnahmen zur Projektentwicklung, zum Filmverleih, zu europäischen Weiterbildungsprogrammen sowie zu Filmfestivals und -märkten sieht die Verordnung neue Instrumente vor, die Schweizer Filmschaffende und ihre Filme im internationalen Feld stärken sollen. Dazu gehören insbesondere die „slate-Förderung“, mit der die Entwicklung von mehreren Filmprojekten mit europäischem Potenzial durch eine Produktionsfirma ermöglicht sowie die Teilnahme von Schweizer Filmen an ausländischen Festivals unterstützt werden sollen.
Im Rahmen der Filmförderung soll das neue Programm „Filmstandortförderung Schweiz FiSS“ Dreh- und Postproduktionsarbeiten von Schweizer Filmen fördern und damit die Schweiz als Filmproduktionsland stärken. Das Programm geht über den Zeitraum 2016-2020 und ist mit insgesamt CHF 27 Millionen ausgestattet. Die neuen Filmförderungskonzepte sollen im Übrigen die externe Evaluation der laufenden Konzepte 2012-2015 berücksichtigen und entsprechend angepasst werden. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Revision der erfolgsabhängigen Filmförderung, im Rahmen derer zukünftig die Festivals, bei denen die Filme präsentiert werden, und nicht mehr ausschließlich Kinoeintritte Berücksichtigung finden sollen. Die für die Filmförderungskonzepte vorgesehenen Neuerungen sollen der Filmbranche im Herbst 2015 bekannt gegeben werden.
Referenzen
- Communiqué du Département fédéral de l’intérieur du 6 août 2015.
- https://www.admin.ch/gov/fr/accueil/documentation/communiques.msg-id-58251.htm
- Mitteilung des Eidgenössischen Departements des Innern vom 6. August 2015
- https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-58251.html
Verknüpfte Artikel
IRIS 2014-8:1/12 [CH] Verordnung über die MEDIA-Ersatzmaßnahmen
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.