Island
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Erla Hlynsdóttir gegen Island (Nr. 3)
IRIS 2015-7:1/2
Dirk Voorhoof
Menschenrechtszentrum, Universität Gent und Legal Human Academy
Erneut hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Urteilsspruch nationaler Gerichte aufgehoben, weil journalistische Berichterstattung in einer Strafsache die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten hatte. Der Gerichtshof unterstrich damit die Rolle der Medien in einer demokratischen Gesellschaft, die Allgemeinheit über Verfahren zu schweren Straftaten zu informieren, und verwies erneut auf den Begriff des „verantwortlichen Journalismus“. Der Gerichtshof befand einstimmig, der Eingriff in die Rechte der Journalistin stelle eine Verletzung von Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte (EMRK) dar.
Antragstellerin in dieser Rechtssache war Erla Hlynsdóttir, eine für die Zeitung DV tätige Journalistin. 2007 veröffentlichte DV einen Artikel zum laufenden Strafverfahren gegen A. und seinen Mitbeschuldigten B. vor dem Bezirksgericht Reykjavík. Ein Foto von A., das ihn beim Betreten des Gerichtssaals zeigt, wurde auf der Titelseite der Zeitung veröffentlicht. Eine großformatige Bildunterschrift lautete „Verängstigte Kokainschmuggler“, und der Text darunter besagte, die beiden Angeklagten fürchteten die Vergeltung ihrer Komplizen und hätten sich daher geweigert, deren Namen zu nennen. Der Name von A. erschien ebenfalls auf der Titelseite. Sowohl auf der Titelseite als auch in dem Zeitungsartikel von Erla Hlynsdóttir wurde erwähnt, dass A. und sein Mitbeschuldigter Freiheitsstrafen zu erwarten hätten. Dabei wurde auf die Anklageschrift des Generalstaatsanwalts verwiesen, der ein Strafmaß von sieben bis acht Jahren Freiheitsentzug für A. wegen gemeinschaftlichen Imports mit einem unbekannten Komplizen von fast 3,8 Kilogramm Kokain für den Verkauf forderte. Drei bis vier Jahre Freiheitsentzug wurde für B. gefordert, der in diesem Fall des gemeinschaftlichen Entfernens der mutmaßlichen Drogen aus einem Fahrzeug zusammen mit A. beschuldigt wurde. Nachdem er von den isländischen Gerichten freigesprochen wurde, strengte A. ein Verleumdungsverfahren gegen SME an, den damaligen Herausgeber von DV, sowie gegen Erla Hlynsdóttir, die Journalistin, die den Artikel verfasst hatte. Der Oberste Gerichtshof erklärte die Bezeichnung „Kokainschmuggler“ auf der Titelseite sowie die Aussagen in Bezug auf das Entfernen von Drogen aus einem Fahrzeug für unzulässig. Sowohl Erla Hlynsdóttir als auch der Herausgeber wurden zur Zahlung von circa EUR 575 Schmerzensgeld und rund EUR 290 für die Kosten der Veröffentlichung des Urteils verpflichtet.
Der EGMR bekräftigte zunächst, er habe besondere Sorgfalt walten zu lassen, wenn wie im vorliegenden Fall die von der nationalen Behörde ergriffenen Maßnahmen oder verhängten Sanktionen dazu geeignet sind, die Presse von einer Beteiligung an Diskussionen zu Angelegenheiten von legitimem öffentlichen Interesse abzuschrecken. Nach Ansicht des EGMR sind Treu und Glauben eines Journalisten auf der Grundlage von Wissen und Informationen zu beurteilen, das zum Zeitpunkt des Verfassens der fraglichen Beiträge verfügbar war. Für den gegenwärtigen Fall sei es daher nicht entscheidend gewesen, dass A. später von den, gegen ihn von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten, Anschuldigungen freigesprochen wurde. Wenngleich der EGMR dem isländischen Obersten Gerichtshof uneingeschränkt beipflichtete, dass die Gerichte und nicht die Medien darüber zu befinden haben, ob ein Angeklagter eines Vergehens schuldig ist, würdigte er jedoch gleichzeitig das Recht der Medien auf Berichterstattung zu laufenden Gerichtsverfahren auf der Grundlage verfügbarer und korrekter Informationen wie die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und Informationen, die bei der öffentlichen Verhandlung bekannt wurden. Der EGMR war der Ansicht, für die Wiedergabe einer Anklageschrift, nachdem sie in einem Hauptverfahren verlesen, und in den Medien veröffentlicht wurde, können besondere Gründe vorliegen, die Presse von ihrer üblichen Pflicht zur Überprüfung von Tatsachenbehauptungen zu entbinden, die für Privatpersonen verleumderisch sind. In Bezug auf die Bezeichnung des Beschuldigten auf der Titelseite als „Kokainschmuggler“ betonte der EMGR, es sei nicht die Antrag stellende Journalistin, sondern der Herausgeber, der A. dadurch mutmaßlich verleumdete. Die Journalistin könne für diese Aussage in der Zeitung nicht verantwortlich und haftbar gemacht werden, ein derartiger Eingriff in ihr Recht auf Meinungsfreiheit sei daher nicht zu rechtfertigen. Der EGMR kam zu dem Schluss, der beklagte Staat habe nicht hinreichend nachweisen können, dass Erla Hlynsdóttir in böser Absicht oder entgegen der Sorgfalt gehandelt habe, die von einer verantwortungsvollen Journalistin bei der Berichterstattung über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse zu erwarten sei. Somit liege ein Verstoß gegen Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte vor. Der EGMR bekräftigte jedoch, dass er bei der Würdigung der Bedeutung und Hinlänglichkeit der Urteile der nationalen Gerichte entsprechend dem Grundsatz der Subsidiarität berücksichtigen müsse, inwieweit die nationalen Gerichte die in dieser Rechtssache widerstreitenden Rechte vor dem Hintergrund der geltenden Rechtsprechung des EGMR in diesem Bereich gegeneinander abgewogen haben. Da der EGMR befand, die Begründung der nationalen Gerichte ließen mangelnde Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des EMGR nach Artikel 10 der EMRK erkennen, stimmte er dem Urteilsspruch der nationalen Gerichte nicht zu, der Eingriff in die Rechte der Antragstellerin könne als in einer demokratischen Gesellschaft notwendig gerechtfertigt werden. Das Urteil zeigt einmal mehr, welch hohen Schutz gewissenhafte und verantwortungsvolle journalistische Berichterstattung zu Fragen von öffentlichem Interesse durch den EGMR genießt, und dass in solchen Fällen ungeachtet des Verweises auf das Subsidiaritätsprinzip der Gerichtshof die Urteilssprüche und Argumente der nationalen Gerichte sehr streng prüft.
Referenzen
- Judgment by the European Court of Human Rights (Second Section), case of Erla Hlynsdóttir v. Iceland (no. 3), Application no. 54145/10 of 2 June 2015
- https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-155005
- Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Zweite Sektion), Rechtssache Erla Hlynsdóttir gegen Island (Nr. 3), Antrag Nr. 54145/10 vom 2. Juni 2015
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.