Spanien
[ES] Spanische Regierung billigt Bestimmungen zur Vergabe sechs neuer landesweiter DVB-T-Lizenzen
IRIS 2015-6:1/11
Joan Barata Mir
Am 17. April 2015 hat die spanische Regierung die Bestimmungen zur Vergabe sechs neuer landesweiter DVB-T-Lizenzen nach dem Modell des „Schönheitswettbewerbs“ verabschiedet. Die Regeln sehen Kriterien vor, nach denen die ausgeschriebenen Frequenzen - drei Standard- und drei hochauflösenden Frequenzen - vergeben werden. Dazu gehören technische und wirtschaftliche Aspekten, das inhaltliche Angebot, die Unternehmensstrategie sowie die Förderung von Pluralismus und Vielfalt. Zwar hat Spanien unlängst eine unabhängige Regulierungsbehörde mit gewissen Befugnissen auch im audiovisuellen Bereich gegründet, dennoch liegt die endgültige Entscheidung bei der Regierung.
Das neue Vergabeverfahren erfolgt fünf Jahre nach Abschluss der flächendeckenden Digitalumstellung in Spanien. Hintergrund ist eine bedeutende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom November 2012 (siehe IRIS 2013-2/19). Er hatte seinerzeit eine Verordnung der spanischen Regierung für nichtig erklärt, laut der mehrere Frequenzen direkt und ohne öffentliche Ausschreibung an eine Gruppe von Sendern vergeben werden sollten. Die Umsetzung der Gerichtsentscheidung setzte heftige Diskussionen und harte Verhandlungen zwischen der Regierung und den die Frequenzen haltenden Sendern in Gang, die seit der Digitalumstellung die neuen Digitalkanäle genutzt hatten.
Es steht zu erwarten dass die spanische Regierung im Herbst ein Ausschreibungsverfahren beschließt. Mehrere Betroffene strengten bereits Verfahren gegen diese Bestimmungen an.
Referenzen
- Ministerio de Industria, Energía y Turismo, El Consejo de Ministros convoca concurso público para adjudicar 6 licencias de TDT, 17.04.15
- http://www.minetur.gob.es/es-es/gabineteprensa/notasprensa/2015/documents/npconcursocanalestelevisi%C3%B3n170415.pdf
- Ministerium für Industrie, Energie und Tourismus, Ministerrat kündigt öffentliche Ausschreibung zur Vergabe von sechs DVB-T-Lizenzen an, 17. April 2015
- Resolución de 17 de abril de 2015 de la Secretaría de Estado de Telecomunicaciones y para la Sociedad de la Información, Boletín Oficial del Estado, n. 93, 18 de abril de 2015, pág. 34054
- http://www.boe.es/boe/dias/2015/04/18/pdfs/BOE-A-2015-4216.pdf
- Entschließung vom 17. April 2015, Staatssekretariat für Telekommunikation und Informationsgesellschaft, Amtsblatt Nr. 93, 18. April 2015, S. 34054
Verknüpfte Artikel
IRIS 2013-2:1/19 [ES] Oberster Gerichtshof erklärt DVB-T-Lizenzvergabe für nichtig
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.