Albanien
[AL] Parlamentarische Abstimmung zur Komplettierung des Lenkungsrats des öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalters
IRIS 2015-6:1/4
Ilda Londo
Albanisches Medieninstitut
Am 30. April 2015 wählte das Parlament fünf Mitglieder des Lenkungsrats des öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalters Radio Televizioni Shqiptar (RTSH). Eine Woche später, am 8. Mai 2015, wählte das Parlament darüber hinaus einen neuen Vorsitz des Lenkungsrats. Die Komplettierung des Lenkungsrats von RTSH erfolgte nach Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten zwischen der Opposition und Parlamentsabgeordneten der Regierungsmehrheit.
Das Mandat aller Mitglieder und Vorsitzenden des Lenkungsrats ist vor über einem Jahr abgelaufen. Aufgrund einer parlamentarischen Pattsituation und weiterer Streitigkeiten konnten sich die Opposition und die Regierungsmehrheit jedoch nicht auf ein Wahlverfahren einigen.
Laut Gesetz sollten die beiden Seiten kooperieren und idealerweise einen Konsens bei den Kandidatenvorschlägen erreichen. Artikel 94 des Gesetzes 97/2013 „Über audiovisuelle Medien in der Republik Albanien“ besagt, dass der parlamentarische Medienausschuss eine Vorauswahl der vorgeschlagenen Kandidaten für die audiovisuelle Medienbehörde (AMA) vornimmt. Für die Auswahl eines Ersatzkandidaten für jede der Positionen im Lenkungsrat des albanischen Hörfunks und Fernsehens (ART) prüft der Ausschuss für Bildung und öffentliche Informationsmittel alle Kandidaturen, die von den vorschlagenden Körperschaften eingebracht wurden. Auf der Grundlage der oben genannten Vorschläge werden die geprüften Kandidaturen einzeln ausgesondert. Auf jeden Fall muss der Ausschuss ein Verhältnis von fünf Mitgliedern, die von der Regierungsmehrheit unterstützt werden, und fünf Mitgliedern, die von der Opposition unterstützt werden, wahren. Die Kandidaturen sind dem Parlamentsplenum zur Abstimmung vorzulegen.
Nach mehreren vergeblichen Versuchen, eine Übereinkunft zu erreichen, beschloss die Regierungsmehrheit, am 4. Dezember 2014 die ersten fünf Mitglieder zu wählen. Die Vorauswahl vor dem parlamentarischen Medienausschuss erfolgte nur durch Parlamentsabgeordnete der Regierungsmehrheit, die Kandidaten wurden in einer Plenarsitzung ausschließlich mit den Stimmen der Regierungsmehrheit gewählt. Damit war die Opposition nicht einverstanden, die den Vorgang als rechtswidrig bezeichnete, da er einseitig gewesen sei und die Beteiligung der oppositionellen Parlamentsabgeordneten gefehlt habe.
Daraufhin reichte die Demokratische Partei, die größte der Oppositionsparteien, am 12. Januar 2015 eine Klage vor dem erstinstanzlichen Verwaltungsgericht ein, in der sie das Gericht ersuchte, den Beschluss aufzuheben und den gesamten Prozess für ungültig zu erklären. Die Demokratische Partei machte geltend, der Wahlprozess verstoße gegen das Gesetz, da die oppositionellen Parlamentsabgeordneten nicht wie im Gesetz vorgeschrieben an der Vorauswahl teilgenommen hätten. Das Berufungsgericht befand gegen den Antrag der Demokratischen Partei. Später beschloss die Demokratische Partei, den Fall nicht weiter zu verfolgen, und benannte eine Vorauswahl an fünf weiteren Kandidaten, über die zur Komplettierung des Lenkungsrats abgestimmt wurde.
Referenzen
- Kuvendi mblidhet në seancë plenare [ 07 Maj, 2015 ]
- http://www.parlament.al/web/Kuvendi_mblidhet_ne_seance_plenare_20045_1.php?kc=0,0,0,0,0
- Bericht über die Plenarsitzung vom 8. Mai 2015
- Kuvendi mblidhet në seancë plenare [ 30 Prill, 2015 ]
- http://www.parlament.al/web/Kuvendi_mblidhet_ne_seance_plenare_19976_1.php?kc=0,0,0,0,0
- Bericht über die Plenarsitzung vom 30. April 2015
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.