Albanien
[AL] Studie zur Unabhängigkeit des Regulierers
IRIS 2015-3:1/5
Ilda Londo
Albanisches Medieninstitut
Im November 2014 hat das Büro des Europarats in Albanien die Ergebnisse einer Beurteilung der Unabhängigkeit und Funktion der Autoriteti i Mediave Audiovizive (Audiovisuelle Medienbehörde - AMA) in Albanien veröffentlicht. Diese Studie war vom Europarat auf Ersuchen des albanischen Parlaments in Auftrag gegeben worden. Ziel der Studie war es, die INDIREG-Methode auf die AMA anzuwenden und eine kontextbezogene Auslegung der Ergebnisse mit politischen Empfehlungen zu liefern. Die angewandte Methode beurteilte die formale und faktische Unabhängigkeit und Funktion des Regulierers unter fünf Aspekten: Status und Befugnisse, finanzielle Autonomie, Autonomie der Entscheidungsträger, Fachwissen und Transparenz sowie Verantwortlichkeit.
Die Studie stellte fest, dass die AMA vor zwei Herausforderungen stehe. Die erste betreffe die Unfähigkeit des Regulierers, seine Unabhängigkeit als Regulierungsbehörde zu festigen, da er selbst unter dem Einfluss politischer Faktoren und der Medien stehe, die er regulieren solle. Daher sei die Funktion der AMA lange Zeit aufgrund der Hindernisse eingeschränkt gewesen, die der vollen Einsatzbereitschaft des Vorstands im Wege stünden. Zudem bestehe „weiterhin ein Risiko, dass politisch motivierte Ernennungen die Wahrnehmung der AMA als unabhängiges Schiedsorgan im Interesse der Öffentlichkeit dauerhaft schädigen können“.
Die zweite Herausforderung der AMA betrifft der Studie zufolge das gesamte Umfeld, in dem sie operiert und in der „die Kultur des Respekts vor ihrer Unabhängigkeit und Rechtskonformität nicht sehr ausgeprägt ist“. Die Ergebnisse zeigten, dass es der Regulierer nie geschafft habe, sich selbst als unparteiischer, effektiver und unabhängiger Regulierer zu behaupten.
Auf dieser Grundlage sprach die Studie politische Empfehlungen aus. Im Hinblick auf den Status und die Befugnisse des Regulierers schlug die Studie vor, dass die Genehmigung der Organisationsstruktur nicht vom Parlament abhängen solle. Außerdem sollten die Befugnisse im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Signale auf einen anderen Regulierer übertragen werden, und der aktive Kampf gegen die Piraterie solle nicht mehr in der Verantwortung der AMA liegen. Für die Autonomie der Entscheidungen schlug die Studie vor, dass das Ernennungsverfahren „Kandidaten streng nach ihrer Fachkompetenz und weniger nach der politischen Unterstützung beurteilen sollte“, wobei sich die Regierungsmehrheit und die Opposition bemühen sollten, qualifizierte Konsenskandidaten zu finden. Die Studie empfahl ferner Gesetzesänderungen zur Einführung detaillierter Anforderungen an das Fachwissen von AMA-Mitarbeitern und Vorstandsmitgliedern.
Auch für den Regulierer selbst hielt die Studie Empfehlungen bereit. Unter anderem solle die AMA „eine Sammlung all ihrer Entscheidungen mit Begründungen erstellen und auf ihrer Website veröffentlichen, die nach Themenbereichen und nach Befugnissen gemäß AMA-Kodex organisiert ist“. Die AMA solle außerdem eine aktivere Rolle bei der Genehmigung organisatorischer Maßnahmen in Bezug auf Bedrohungen gegen ihre Mitglieder/Mitarbeiter übernehmen und dafür sorgen, dass offiziell über diese Bedrohungen berichtet wird. Darüber hinaus solle die AMA auch verschiedene Maßnahmen in Betracht ziehen, um ihre Transparenz zu erhöhen, ihre Entscheidungen zu rechtfertigen und zu erklären und ganz allgemein ihre Verantwortlichkeit und Kommunikation gegenüber Medien und Öffentlichkeit verbessern.
Referenzen
- Irion, K., Ledger, M., Svensson, S., Fejzulla, E., “The Independence and Functioning of the Audiovisual Media Authority in Albania”, study commissioned by the Council of Europe, Amsterdam/Brussels/Budapest/Tirana, October, 2014
- http://www.indireg.eu/wp-content/uploads/AMA/Indireg-AMA-Report-Nov11.pdf
- Irion, K., Ledger, M., Svensson, S., Fejzulla, E., Unabhängigkeit und Funktion der Audiovisuellen Medienbehörde in Albanien, Studie im Auftrag des Europarats, Amsterdam/Brüssel/Budapest/Tirana, Oktober 2014
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.