Norwegen
[NO] Norwegen verabschiedet plattformunabhängiges Gesetz zum Schutz Minderjähriger
IRIS 2015-2:1/28
Marie Therese Lilleborge
Norwegische Medienbehörde
Am 20. Juni 2014 brachte die Regierung einen Vorschlag für ein neues Gesetz zum Schutz Minderjähriger ein (Lov om beskyttelse av mindreårige mot skadelige bildeprogram). Das neue Gesetz wurde nach der ersten Lesung vom 10. Dezember am 15. Dezember 2014 in zweiter Lesung verabschiedet. Es verfolgt einen plattformunabhängigen Ansatz, das heißt, Bestimmungen zum Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten in audiovisuellen Programmen sind in einem Gesetz unabhängig von der Plattform zusammengefasst. Das Gesetz wird nicht vor dem 1. Juli 2015 in Kraft treten.
Das Gesetz erstreckt sich auf lineares Fernsehen, audiovisuelle Abrufdienste (begrenzt auf Abrufdienste, die mit traditionellem Fernsehen im Wettbewerb stehen), Leinwandaufführungen bei öffentlichen Versammlungen in Norwegen (einschließlich in Kinos) und öffentliche Zugänglichmachung von Videoaufzeichnungen (einschließlich Vertrieb von DVD/Blu-ray). Im Geltungsbereich des Gesetzes werden dieselben Schutzinstrumente auf alle Plattformen angewendet.
Das neue Gesetz sieht vor, dass alle audiovisuellen Programme entsprechend der Altersbegrenzung einzustufen sind. Es führt zudem die Verpflichtung ein, über die Einhaltung der Altersbegrenzungen zu wachen und die Öffentlichkeit über die Altersbegrenzung zu informieren. Letzteres beinhaltet eine verpflichtende Kennzeichnung aller audiovisuellen Programme mit einer festgelegten Altersbegrenzung.
Die norwegische Medienbehörde (Medietilsynet) wird nach wie vor für die Festlegung der Altersbegrenzungen für filmische Werke verantwortlich sein. Für alle audiovisuellen Programme werden die Altersbegrenzungen durch den Distributor des Programms auf der Grundlage von Richtlinien der norwegischen Medienbehörde festgelegt. Im neuen Gesetz werden neue Altersbegrenzungen eingeführt: ‚Alle‘, ‚6‘, ‚9‘, ‚12‘, ‚15‘ und ‚18‘. Ziel ist es, die Entwicklungsstadien von Kindern und Jugendlichen besser zu berücksichtigen. Vorher waren die Altersbegrenzungen: ‚Alle‘, ‚7‘, ‚11‘, ‚15‘ und ‚18‘.
Das neue plattformunabhängige Gesetz stellt einen wichtigen Wendepunkt dar und erlegt Distributoren audiovisueller Programme neue Pflichten auf. Die norwegische Medienbehörde wird daher 2015 auf der Grundlage von Verordnungen und Richtlinien zur Umsetzung der neuen Bestimmungen Informationskampagnen für die Industrie und die Öffentlichkeit durchführen.
Referenzen
- Lov om beskyttelse av mindreårige mot skadelige bildeprogram, 15. desember 2014
- https://www.stortinget.no/no/Saker-og-publikasjoner/Vedtak/Beslutninger/Lovvedtak/2014-2015/vedtak-201415-016/
- Gesetz zum Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten in audiovisuellen Programmen, 15. Dezember 2014
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.