Albanien
[AL] Parlament wählt fünf Mitglieder des Rundfunkrats von öffentlich-rechtlichem Rundfunkbetreiber
IRIS 2015-1:1/39
Ilda Londo
Albanisches Medieninstitut
In einer Plenarsitzung am 4. Dezember 2014 hat das albanische Parlament fünf Mitglieder des Rundfunkrats des öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalters Radio Televizioni SHqiptar (RTSH) gewählt. Aufgrund eines anhaltenden Boykotts jeglicher parlamentarischer Aktivitäten durch die Abgeordneten der Opposition wurden die Mitglieder allein mit den Stimmen der regierenden Mehrheit des Parlaments gewählt. Auch die Anhörung im parlamentarischen Medienausschuss wurde nur von Abgeordneten der Regierungsmehrheit durchgeführt, nachdem ein Angebot an die Opposition, zum Parlament zurückzukehren und den Streit beizulegen, scheiterte. Die Mandate aller Rundfunkratsmitglieder hatten über ein Jahr zuvor, in einigen Fällen sogar zwei Jahre zuvor, geendet. Wie die medienrechtliche Aufsichtsbehörde (AMA) war auch die Parlamentsmehrheit der Auffassung, dass die Opposition die engere Auswahl der Kandidaten für die fünf verbliebenen Positionen im Rundfunkrat des RTSH vornehmen könnten, wenn diese ihre Tätigkeit im Ausschuss fortsetzten. Die Oppositionsabgeordneten widersprachen der Wahl der Rundfunkratsmitglieder des öffentlich-rechtlichen Rundfunkbetreibers, die während ihrer Abwesenheit und ohne ihre Zustimmung erfolgte und rügten die Verletzung von Verfahrensvorschriften.
Gemäß Art. 93-94 des Gesetzes Nr. 97/2013 über audiovisuelle Medien in der Republik Albanien besteht der Rundfunkrat aus dem Vorsitzenden und zehn Mitgliedern. Die Kandidaten, die von verschiedenen Verbänden und Organisationen vorgeschlagen werden, werden dann einzeln von den Mitgliedern des parlamentarischen Medienausschusses ausgeschlossen. Hierbei wechseln sich Vertreter der Mehrheitsfraktionen und Oppositionsvertreter ab, sofern sie sich zuvor nicht einigen können, um eine politische Ausgeglichenheit zu gewährleisten.
Die Wahl der neuen Mitglieder des Rundfunkrats wurde auch vom stellvertretenden Parlamentspräsidenten und Vorsitzenden der Partei „Union für Menschenrechte“ kritisiert. Er erklärte, dass es gerade bei einem Gremium wie dem Rundfunkrat, der alle albanischen Staatsbürger im öffentlichen Rundfunk repräsentieren müsse, inakzeptabel sei, wenn dieser keine Vertreter ethnischer Minderheiten umfasse. Der Premierminister entgegnete, dass es ein solches Erfordernis zwar im früheren Radio- und TV-Gesetz gegeben habe, man dieses aber bei der Erarbeitung des nunmehr geltenden Gesetzes zur Regelung audiovisueller Medien nicht übernommen habe.
Nach der Wahl der besagten fünf Mitglieder des Rundfunkrats des RTSH kündigte die Parlamentsmehrheit an, in Bälde mit dem Verfahren zur Wahl des Vorsitzenden zu beginnen. Gemäß Art. 95 des Gesetzes Nr. 97/2013 über audiovisuelle Medien in der Republik Albanien ist der Vorsitzende des Rundfunkrats spätestens zehn Tage nach Beendigung des Verfahrens zur Wahl der Mitglieder zu bestimmen. Der parlamentarische Medienausschuss nimmt vier Kandidaten in die engere Auswahl für den Vorsitz, bevor die Vertreter der Opposition zwei der angehörten Bewerber ausschließen und die Wahl zwischen den beiden verbleibenen Kandidaten vom Parlament mit einfacher Mehrheit getroffen wird.
Referenzen
- Act no. 97/2013 “On Audiovisual Media in the Republic of Albania”
- http://institutemedia.org/Documents/PDF/Law%20on%20Audiovisual%20Media.pdf
- Gesetz Nr. 97/2013 audiovisuelle Medien in der Republik Albanien
- Kuvendi mblidhet në seancë plenare [ 04 Dhjetor, 2014 ]
- http://www.parlament.al/web/Kuvendi_mblidhet_ne_seance_plenare_18744_1.php?kc=0,0,0,0,0
- Der Bericht der Plenarsitzung vom 04. Dezember 2014
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.