Albanien

[AL] Rechtsstreit über Ausschreibung für digitales Netzwerk des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

IRIS 2015-1:1/38

Ilda Londo

Albanisches Medieninstitut

Am 13. Oktober 2014 wurde im Mitteilungsblatt für das öffentliche Beschaffungswesen eine Verfügung veröffentlicht, nach der das Unternehmen Rohde & Schwarz den alleinigen Zuschlag für den Aufbau des digitalen Netzwerks des öffentlich-rechtlichen Senders Radio Televizioni Shqiptar (RTSH) erhält.

Zuvor hatte das Ministerium für Innovation, Information und Kommunikationstechnologie am 12. April 2013 „die Finanzierung, Gestaltung, Versorgung, Einrichtung, Schulung und den Transfer hinsichtlich eines DVB-T2-Netzwerks für die Republik Albanien“ ausgeschrieben. Hiermit sollte nach dem Willen des Ministeriums ein Unternehmen ausgewählt werden, welches ein digitales Netzwerk aufbauen sollte, mit dem der öffentlich-rechtliche Rundfunkbetreiber RTSH seinen Sendebetrieb von einem analogen auf ein digitales Netzwerk würde umstellen können. Während des Ausschreibungsverfahrens kam es zu Protesten der Opposition, die es als unangebracht ansah, ein Projekt dieser Größe unmittelbar vor den Parlamentswahlen durchzuführen.

Nachdem sich vier Unternehmen auf die Ausschreibung beworben hatten, verkündete das Ministerium am 16. Juni 2013, dass die zwei Unternehmen Rohde & Schwarz und Ericsson AB den Zuschlag erhalten hatten. Dem Ministerium zufolge hatten beide Bewerber ursprünglich den Willen zum Ausdruck gebracht, den Auftrag durchzuführen, bevor Rohde & Schwarz sich im Juli 2013 in E-Mails an das Ministerium über das Verfahren beklagte. Hieraufhin entschied sich das Ministerium dafür, das Unternehmen aufgrund seiner unklaren Haltung zum Ausschreibungsverfahren von selbigem auszuschließen. Nachdem eine von Rohde & Schwarz gegen den Ausschluss gerichtete Klage vom 15. August 2013 vom zuständigen Gericht in Tirana abgewiesen wurde und weil nach den Parlamentswahlen eine Verschiebung der Machtverhältnisse drohte, wurde das andauernde Ausschreibungsverfahren durch den zuständigen Minister annulliert und der Auftrag zwei anderen Bewerbern erteilt.

Eine weitere Klage durch Rohde & Schwarz, die sich sowohl gegen den Abbruch des bisherigen Verfahrens als auch gegen den Zuschlag für die beiden anderen Bewerber richtete, hatte vor dem Gericht in Tirana Erfolg. Die Richter erklärten den Zuschlag, der den beiden anderen Bewerbern erteilt wurde, für rechtswidrig und hoben die im August 2013 erfolgte Annullierung des Ausschreibungsverfahrens auf.

Das Ende 2013 zum Ministerium für Innovation und öffentliche Verwaltung umgewandelte Ministerium legte gegen die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel ein. Als in der Folge das Berufungsgericht die Angelegenheit am 18. Juni 2014 an das zuständige Oberverwaltungsgericht verwies, traf das Ministerium die Entscheidung, die Berufung zurückzuziehen. Am 15. September 2014 veröffentlichte das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung, nach der der Fall beendet war. Einen Monat später wurde im Mitteilungsblatt für öffentliches Beschaffungswesen dann die Verfügung veröffentlicht, der zufolge das Unternehmen Rohde & Schwarz den alleinigen Zuschlag erhält.

Gegen diese finale Entscheidung des Ministeriums ging der andere Bewerber, das Unternehmen Ericsson AB, erfolglos vor und rügte eine Verletzung der albanischen Verfassung. Am 5. Dezember 2014 wurde die Verfassungsbeschwerde vom albanischen Verfassungsgericht zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass Ericsson AB die Aufhebung einer gerichtlichen Entscheidung begehrte, an deren Zustandekommen das Unternehmen nicht beteiligt gewesen ist. Ein Rechtsmittel hiergegen scheide daher aus. Ferner sah das Gericht die Klage auch als unzulässig an, da Ericsson AB sich direkt an das Verfassungsgericht gewandt hatte ohne zuvor die fachgerichtlichen Instanzen durchlaufen zu haben.


Referenzen





Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.