Albanien

[AL] Parlament wählt Vorsitzenden und zwei Mitglieder des Regulierers

IRIS 2015-1:1/6

Ilda Londo

Albanisches Medieninstitut

Das albanische Parlament hat kürzlich den Vorsitzenden und zwei neue Mitglieder der Autoriteti i Mediave Audiovizive (Audiovisuelle Medienbehörde - AMA) gewählt. Das Wahlverfahren für die zwei neuen Mitglieder fand am 9. Oktober 2014 statt, die Wahl des Vorsitzenden der Regulierungsbehörde knapp einen Monat später, am 6. November 2014. Der neue Vorsitzende der AMA ist ein Jurist mit Erfahrungen in der Leitung verschiedener Unternehmen, unter anderem im Medienbereich. Die beiden neuen Mitglieder sind ein bekannter Herausgeber und Leiter des Instituts für Dialog und Kommunikation und der Leiter des European Movement Albania.

Sowohl der Vorsitzende als auch die beiden neuen Mitglieder des Regulierers wurden nur von der regierenden Mehrheit der Abgeordneten gewählt, da die Opposition seit Juli 2014 sämtliche Aktivitäten des Parlaments boykottiert. Sie verurteilte die Wahl der beiden neuen Mitglieder jedoch bald und bezeichnete sie als unrechtmäßig. Artikel 9 des Gesetzes 97/2013 („Gesetz“) über audiovisuelle Medien in der Republik Albanien legt fest, dass die vorgeschlagenen Kandidaten für die AMA durch den Parlamentsausschuss für Medien („Ausschuss“) individuell zur Wahl aufgestellt werden müssen. Der Ausschuss muss außerdem für die Ausgewogenheit zwischen drei von der regierenden Mehrheit und drei von der Opposition gewählten Kandidaten sorgen. Danach werden alle Kandidaten der Plenarsitzung der Versammlung zur Genehmigung vorgelegt.

Nach Auffassung der Opposition fordert das Gesetz klar, dass die Aufstellung der Kandidaten gemeinsam durch die regierende Mehrheit und die Opposition erfolgen muss. Außerdem bemängelte die Opposition die Wahl des Vorsitzenden, da dieser in der Vergangenheit Direktor eines der größten kommerziellen Multiplexe des Landes gewesen sei, was darauf hindeute, dass die Regierung und die kommerziellen Medien versuchten, die Kontrolle über den Regulierer zu übernehmen.

Die Wahl im Parlament erfolgte nach wiederholten Aufforderungen der Regierungsabgeordneten an die Kollegen der Opposition, sich an der Aufstellung der Kandidaten zu beteiligen. Nachdem diese Aufrufe im Rahmen des allgemeinen Parlamentsboykotts von der Opposition abgelehnt worden waren, entschied die regierende Mehrheit, allein fortzufahren, da ihrer Meinung nach die Vakanzen bei der AMA ein dringendes Eingreifen erforderten, da die Frist für die digitale Umstellung ablaufe und die Institution kaum funktionsfähig sei.

Dem Beschluss waren monatelange Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Abgeordneten hinsichtlich der Anzahl der zu besetzenden Positionen in der AMA vorausgegangen. Grund der Diskussionen war die Gültigkeit des Mandats der damaligen AMA-Vorsitzenden. Die regierende Mehrheit behauptete, dass deren Mandat ungültig gewesen sei, und berief sich dabei auf einen Vermerk der Aufsichtsbehörde für unabhängige Institutionen, wonach die Amtszeit der Vorsitzenden im September 2012 abgelaufen und ihr Verbleib auf der Stelle in den letzten 18 Monaten unrechtmäßig gewesen sei. Dem Vermerk zufolge hätte sie laut Gesetz als Mitglied wiedergewählt werden müssen. Dagegen machten die parlamentarische Opposition und die damalige AMA-Vorsitzende geltend, dass die Aufsichtsbehörde für unabhängige Institutionen ihre Meinung in dieser Sache im Juli 2013 geändert habe und erklärt habe, in der AMA seien drei und nicht vier Positionen zu besetzen.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.