Rat der EU: Schlussfolgerungen zur Europäischen Audiovisuellen Politik im digitalen Zeitalter

IRIS 2015-1:1/4

Patrick Leerssen

Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam

Am 25. November 2014 hat der Rat der Europäischen Union in der Zusammensetzung Bildung, Jugend, Kultur und Sport seine Schlussfolgerungen zur Europäischen Audiovisuellen Politik im digitalen Zeitalter angenommen. In dem Dokument sind die Vorstellungen des Rates zur zukünftigen audiovisuellen Politik in der EU skizziert, und es enthält an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten gerichtete Aufforderungen, in diesem Bereich bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Eingangs wird auf die Bedeutung der audiovisuellen Politik hinsichtlich der Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt sowie der Wettbewerbsfähigkeit verwiesen und diese Politik als Schlüsselbereich der EU-Strategie Europa 2020 dargestellt.  In der Folge wird festgestellt, dass sich die Grenzen zwischen linearen und nicht-linearen Diensten verwischen, was Anlass dafür biete, bestehende gesetzliche Regelungen zu überprüfen und gleichzeitig sich bietende Innovationschancen zu nutzen. Weiter wird ausgeführt, dass die Zuschauer zunehmend Abrufdienste mit Online-Inhalten erwarten und dass die Fragmentierung des Marktes die Entwicklung von entsprechenden grenzüberschreitenden Dienstangeboten behindert.

Angesichts dieser Feststellungen forderte der Rat die Kommission dringend dazu auf, die Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienstleistungen abzuschließen und einen Vorschlag für eine Revision der Richtlinie vorzulegen. Darüber hinaus wird auf bestimmte Bereiche und Aspekte verwiesen, die besondere Aufmerksamkeit verdienen; dazu gehören u.a.: die Unterscheidung zwischen linearen und nicht-linearen Diensten (im digitalen Zeitalter noch angemessen?); die Anwendung des Grundsatzes des „Ursprungslandes“ für digitale Dienste; und die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Förderung europäischer Werke und möglicher Alternativen. Neben einer Revision der Richtlinie forderte der Rat die Kommission dazu auf, einen strukturierten Dialog über die Filmpolitik in Europa im Rahmen des Europäischen Filmforums durchzuführen und die Nutzung der Programme wie Erasmus+, Horizont 2020 und COSME zur Finanzierung von Maßnahmen im audiovisuellen Sektor zu fördern.

Die Schlussfolgerungen enthalten darüber hinaus Anmerkungen zu anderen Punkten: die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die audiovisuelle Industrie, öffentliche Finanzierung, Zugang zu Finanzmitteln, Medienkompetenz und Filmerbe. Diese Anmerkungen richten sich allgemein an die Adresse der Kommission und der Mitgliedsstaaten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. In Bezug auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spricht sich der Rat u.a. für die Vereinfachung der Lizenzierungsverfahren für multiterritoriale Mediendienste und für eine engere internationale Zusammenarbeit in der audiovisuellen Kette aus. Dies schließt eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle ein. Darüber hinaus wird dazu ermutigt, Experimente im Zusammenhang mit Freigabeterminen und -fenstern - wie gleichzeitige Freigabe auf unterschiedlichen Plattformen - durchzuführen. Die Empfehlungen hinsichtlich einer Förderung durch öffentliche Mittel beinhalten eine Anpassung in Richtung Entwicklung, Vertrieb und Promotion. Bezüglich Medienkompetenz schlägt der Rat eine Bewertung der Medienkompetenzen der EU-Bürger/innen und der Maßnahmen zum Erwerb von Filmkompetenzen des Programms Creative Europe vor. Daneben wird auch dazu aufgerufen, die Medienkompetenzen sowohl im Rahmen der formalen als auch der nicht-formalen Bildung zu fördern. Ferner werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die innovative Wiederverwendung des audiovisuellen Erbes zu fördern und die EU-Strukturfonds für den Schutz, die Digitalisierung und die Verbreitung dieses Erbes besser zu nutzen.

Schließlich wird die Kommission angesichts des Paradigmenwechsels bei audiovisuellen Diensten aufgefordert, die für eine weitere Modernisierung des in der EU geltenden urheberrechtlichen Rechtsrahmens notwendigen Vorschläge zu machen.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.