Portugal

[PT] Änderung des Kinogesetzes senkt Zahlungen für Betreiber

IRIS 2014-10:1/29

Mariana Lameiras & Helena Sousa

United Nations University Operating Unit on Policy-Driven Electronic Governance (UNU-EGOV) & Communication and Society Research Centre, Universität Minho

Anfang dieses Jahres billigte das portugiesische Parlament die erste Änderung zum Gesetz über Kinofilme und audiovisuelle Medien (Nr. 55/2012 vom 6. September 2012) (siehe IRIS 2012-7/33 und IRIS 2013-4/26), welche reduzierte Abgaben für Betreiber vorsieht.  Der Vorschlag sollte durch die Erhebung einer Abgabe von Pay-TV-Betreibern (sprich Zon/Optimus, MEO/PT, Cabovisão und Vodafone) mehr Finanzmittel für dieses Betätigungsfeld bringen, wobei dieser Betrag für spätere Investitionen in diesem Sektor an das Institut für Kino und audiovisuelle Medien (ICA - Instituto do Cinema e do Audiovisual) weitergeleitet wird. Anfang dieses Jahres beliefen sich deren Schulden jedoch auf rund EUR 11 Millionen an Abgaben für das vorangegangene Jahr 2013. Dieser Vorschlag der Regierung zur Änderung des Kinogesetzes war daher in erster Linie durch die Nichtzahlung der Abgaben seitens Pay-TV-Anbieter begründet. Die Entscheidung sollte die Situation entschärfen, indem die Bedingungen für die Abgabenerhebung geändert werden und ein anderes Modell der Abgabenerhebung vorgeschlagen wird.

Entsprechend dieser Änderung (Gesetz Nr. 28/2014 vom 19. Mai 2014)  werden Betreiber weniger als vorher zahlen. Es wird eine jährlich Abgabe von EUR 1,75 je Abonnenten festgesetzt, was eine deutliche Reduzierung gegenüber dem in den früheren Vorschriften festgelegten Betrag (von mindestens EUR 3,50 bis höchstens EUR 5,00) darstellt. In der Praxis ist der Betrag, der direkt an das ICA entrichtet wird, geringer, verglichen mit dem, was in der ursprünglichen Fassung des Gesetzes über Kinofilme und audiovisuelle Medien definiert war; der Rest kommt aus Abgaben, die die Betreiber an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation ANACOM (Autoridade Nacional de Comunicações) zahlen. Betreiber zahlen bis 2019 jährlich EUR 1,75 für jeden Pay-TV-Abonnenten, ANACOM übernimmt die restlichen EUR 1,75 (insgesamt EUR 3,50). Danach zahlen Betreiber EUR 2,00, während ANACOM EUR 1,50 übernimmt.

Es gibt in diesem Modell jedoch eine Ausnahme, da ANACOM 2014 mehr zahlen wird. Eine Übergangsbestimmung sieht nämlich vor, dass „2014 der Betrag, der an das ICA zu überweisen ist, aufgrund der Nettoeinnahmen von ANACOM (...) dem Gesamtbetrag entspricht, den die Betreiber von Abonnementfernsehdiensten in diesem Jahr schuldig sind“ (Artikel 4 des Gesetzes Nr. 28/2014). Insgesamt wird die Filmwirtschaft für jeden Pay-TV-Abonnenten 2014 somit EUR 3,50 vom Telekommunikationssektor erhalten.

Kurz gesagt war das vorrangige Ziel dieser Änderung des Gesetzes von 2012, das Problem der Rückstände bei den Abgabenzahlungen (die 2013 auftraten und zudem öffentlichen Förderprogrammen für den Sektor schweren Schaden zufügten) zu beseitigen und zu einer effektiven Finanzierung von Filmproduktionen mit öffentlicher Unterstützung durch das ICA beizutragen.  


Referenzen

  • Lei n.º 28/2014, de 19 de maio de 2014 - Altera a lei da arte do cinema e das atividades cinematográficas e audiovisuais, aprovada pela Lei n.º 55/2012, de 6 de setembro. Publicada no Diário da República n.º 95, 1.ª Série, de 19-05-2014
  • http://www.anacom.pt/render.jsp?contentId=1241712
  • Gesetz Nr.  28/2014 vom 19. Mai 2014 - Erste Änderung des Gesetzes über Kinofilme und audiovisuelle Medien Nr. 55/2012. Veröffentlicht im Amtsblatt “Diário da República” Nr. 95, 1. Serie, 19. Mai 2014

Verknüpfte Artikel

IRIS 2013-4:1/26 [PT] Verabschiedung von Durchführungsbestimmungen für das neue Gesetz über Kinofilme und audiovisuelle Medien

IRIS 2012-7:1/33 [PT] Neues Gesetz über Kinofilme und audiovisuelle Medien

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.