Nordmazedonien
[MK] Neues Gesetz über Filmaktivitäten zur Förderung von Filmproduktionen in Mazedonien
IRIS 2014-2:1/26
Borce Manevski
Unabhängiger Medienberater
Am 1. Januar 2014 ist das Закон за филмска дејност (Gesetz über Filmaktivitäten) in Kraft getreten. Es soll die Filmaktivitäten im Land unterstützen und verstärken und vorteilhafte Bedingungen für die Weiterentwicklung der Filminfrastruktur schaffen.
Die Agentur für Film wird als wichtigste staatliche Stelle die Filmaktivitäten direkt unterstützen und sich an einer Vierjahresstrategie für die Entwicklung von Filmaktivitäten in der Republik Mazedonien orientieren. Der Leiter der Agentur wird ebenso wie die Mitglieder des Vorstands direkt von der nationalen Regierung ernannt.
Die Agentur ist verpflichtet, verschiedene Projekte zu finanzieren, die für das Land von nationalem Interesse sind. Gemäß Artikel 11 und 12 des Gesetzes wird die Agentur für Film vor allem aus dem allgemeinen Staatshaushalt finanziert, aber der Gesetzestext sieht keine konkrete oder auch nur eine ungefähre Summe vor, die aus staatlichen Mitteln in den Haushalt der Agentur fließen soll. Es gibt aber einen weiteren Mechanismus, der eine zusätzliche Förderung bringen soll:
1. Lizenzierte Fernsehveranstalter müssen 1,1 % ihrer Bruttoeinnahmen des Vorjahres an die Agentur für Film zahlen.
2. Kabelfernsehbetreiber zahlen 2,5 % ihrer Bruttoeinnahmen.
3. Internetdienstanbieter zahlen 2,5 %.
4. Juristische Personen, die Glücksspielaktivitäten organisieren, zahlen 1,3 %.
5. Juristische Personen, die öffentlich Filme zeigen, zahlen 5 %.
6. Juristische Personen, die Filme vertreiben, verleihen oder verkaufen, zahlen 1,3 %.
Die Nichtregierungsorganisation Media Development Centre (MDC) schlägt eine Reduzierung der finanziellen Verpflichtungen der Fernsehveranstalter vor. „Wir schlagen der Regierung vor, keine neuen Steuern für die elektronischen Medien einzuführen und die Filmagentur aus dem Staatshaushalt zu finanzieren.“ MDC fürchtet, dies könne „aufgrund der früheren Erfahrungen mit der Werbung der Regierung deren Kontrolle über die Medien in Mazedonien verstärken“. Die politische Werbung wurde auch im EU-Länderfortschrittsbericht 2013 als bedenklich bezeichnet. „Es bestehen weiterhin Bedenken gegen die Werbeausgaben der Regierung, die nach verbreiteten Aussagen nur an regierungsfreundliche Medien fließen, was diesen einen erheblichen finanziellen Vorteil verschafft.“ Zudem macht der Gesetzestext keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Arten von Fernsehveranstaltern. Fernsehkanäle, die keine Filme ausstrahlen wie z. B. Musik-, Nachrichten- oder anderen filmfreie Spartenkanäle, sollten daher nach Auffassung der MDC-Vertreter von der Verpflichtung ausgenommen sein.
Die Vereinigung privater elektronischer Medien Mazedoniens (ZPMM) hat Bedenken, dass das Gesetz die Medienunternehmen angesichts der noch immer bestehenden finanziellen Verpflichtungen zu stark belasten könne. „Die Gebühren, die wir an die Verwertungsgesellschaften zahlen, und der Pflichtanteil aus den Jahresbruttoeinnahmen für die Agentur für Film machen zusammen mehr als 5 oder 6 % unserer gesamten Bruttoeinnahmen aus, wenn nicht noch mehr.“ Nach Aussagen der ZPMM erwägen kommerzielle Fernsehveranstalter eine Verfassungsklage gegen das Gesetz.
Referenzen
- Закон за филмска дејност, Службен весник на РМ,бр. 82 од 05.06.2013 година
- http://www.kultura.gov.mk/index.php/legislativa/2011-03-04-10-39-07/986-zakon-za-filmska-dejnost
- Gesetz über Filmaktivitäten, Amtsblatt Nr. 82 5. Juni 2013
- The former Yugoslav Republic of Macedonia 2013 Progress Report, European Commission, SWD(2013) 413 final, 16 October 2013
- http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/mk_rapport_2013.pdf
- Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Fortschrittsbericht 2013, Europäische Kommission, SWD(2013) 413 final, 16. Oktober 2013
- ЗАКОНОТ ЗА ФИЛМСКА ДЕЈНОСТ ПРЕД УСТАВЕН СУД
- http://telma.com.mk/index.php?task=content&cat=1&rub=6&item=31874
- Reaktion der ZPMM auf das Gesetz über Filmaktivitäten
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.