Nordmazedonien
[MK] Urheberrechtsgesetz zur Verbesserung des Schutzes von Autorenrechten geändert
IRIS 2014-1:1/33
Borce Manevski
Unabhängiger Medienberater
Im Oktober 2013 hat das mazedonische Parlament Änderungen des Закон за заштита на авторските и сродните права (Gesetz zum Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte) verabschiedet, die den Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte im Land verbessern sollen. Sowohl die zuständigen Behörden als auch die lizenzierten Verwertungsgesellschaften hatten Mängel im Gesetzestext und seiner Umsetzung festgestellt. Die EU-Kommission merkte in ihrem Fortschrittsbericht 2013 für das Land an: „Das Gesetz über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte steht nicht im Einklang mit dem Vertrag über Darbietungen und Tonträger der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Der Ausschluss der Rechte an Tonträgern und verschiedene Unstimmigkeiten behinderten die Arbeit der beiden lizenzierten Verwertungsgesellschaften.“
Wie es in dem Schreiben des Kulturministers an das Parlament heißt, weist das System für die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten in der Praxis Umsetzungsmängel auf, insbesondere bei der Vergütung für die Ausstrahlung von Audio- und audiovisuellen Inhalten. Als Gegenmaßnahme schuf das Kulturministerium ein Instrument für den direkten Zugriff auf das Tariffestsetzungsverfahren zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Nutzern von urheberrechtlich geschütztem Material. Das weltweite Dachverband der Verwertungsgesellschaften (Confédération Internationale des Sociétés d´Auteurs et Compositeurs - CISAC) kritisierte die Änderung. „Die obige Regelung lässt außer Acht, dass die betreffenden Rechte privater Natur sind, und schließt willkürlich die rechtmäßige Möglichkeit aus, dass die Urheber die wirtschaftlichen Bedingungen für die Nutzung ihrer Werke selbst bestimmen. Zudem nimmt sie den betroffenen Nutzern die notwendige wirtschaftliche Flexibilität für die Anpassung ihrer Geschäftsmodelle an die Vorgaben der Verwertungsgesellschaften durch freie Verhandlungen“, heißt es in einem offenen Brief der CISAC an die mazedonische Regierung.
Die neue Gesetzgebung (Art. 135) sieht u.a. eine Verpflichtung für die Rundfunkveranstalter vor, spezielle Software zu installieren und zu betreiben; dieses so genannte „elektronische Nachweissystem“ registriert alle gesendeten urheberrechtlich geschützten Inhalte. Das Rundfunkgesetz verpflichtet die Rundfunkveranstalter, inländische Musik zu senden, für die sie Lizenzgebühren zahlen müssen. Nach Auffassung der Rundfunkveranstalter werden sie damit gegen ihren Willen gezwungen, Inhalte auszustrahlen und zu bezahlen, an deren Ausstrahlung sie nicht interessiert sind. Die CISAC und ihr mazedonisches Mitglied ZAMP sehen eine Möglichkeit, das Verfahren zur Berichterstattung über die Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials durch die Rundfunkveranstalter zu verbessern. Sie schlagen jedoch anstelle von Eingriffen des Ministeriums für Kultur bzw. Informationsgesellschaft in die Tariffestsetzung einen „industrieorientierten Ansatz“ für die Umsetzung der Softwarelösungen vor.
Referenzen
- Закон за заштита на авторските и сродните права
- http://www.kultura.gov.mk/index.php/legislativa/2011-03-04-10-39-07/944-predlog-na-zakon-za-izmenuvanje-i-dopolnuvanje-na-zakonot-za-avtorskoto-pravo-i-srodnite-prava
- Gesetz zum Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.