Griechenland

[GR] Parlament verabschiedet Gesetz zur Einrichtung einer neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt

IRIS 2013-9:1/20

Alexandros Oikonomou

Nationaler Hörfunk- und Fernsehrat

Am 19. Juli 2013 hat das griechische Parlament das Gesetz Nr. 4173 über das neue griechische Radio, Internet und Fernsehen verabschiedet. Es regelt die Einrichtung einer neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt in der Nachfolge der früheren öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ERT, die am 11. Juni 2013 auf Beschluss der Regierung geschlossen worden war (siehe IRIS 2013-6/24). Dieses Gesetz ähnelt stark dem vor einem Jahr von einem Sonderfachausschuss unter dem Vorsitz von N. Alivizatos, Professor für Verfassungsrecht an der juristischen Fakultät Athen, entworfenen Gesetz (siehe IRIS 2012-5/25).

Es wurde ein Aufsichtsrat vorgesehen, der die Unabhängigkeit der neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt von der Regierung gewährleisten soll. Zu den Hauptaufgaben dieses Aufsichtsrats zählen die Aufstellung eines auf fünf Jahre angelegten Strategieplans für die Rundfunkanstalt, die Zustimmung zum Haushaltsplan, die Förderung einer untadeligen Unternehmensführung und die abschließende Entscheidung in Bezug auf die Wahl des Vorstandsvorsitzenden und der Vorstandsmitglieder.

Sowohl die Aufsichtsrats- als auch die Vorstandsmitglieder werden von einem speziellen Auswahlgremium gewählt, das sich aus privaten und öffentlichen Unternehmen bzw. Organisationen mit internationaler Erfahrung auf dem Gebiet der Auswahl von Führungskräften zusammensetzt. Dieses Auswahlgremium muss offene Stellenausschreibungen veröffentlichen und für den Aufsichtsrat eine Liste mit den zehn Kandidaten aufstellen, die die beste Bewertung erzielen. Diese Liste ist anschließend dem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuständigen Minister vorzulegen, der die Endauswahl der sieben Mitglieder des Aufsichtsrats trifft. Sofern Vorstandsmitglieder betroffen sind, sieht das Gesetz gesonderte Verfahren für die Auswahl des Vorstandsvorsitzenden und der vier Vorstandsmitglieder vor. Der Aufsichtsrat trifft die Endauswahl des Vorstandsvorsitzenden und der Vorstandsmitglieder unter den Bewerbern, die die beste Bewertung erhalten haben.

Inzwischen versuchen die griechische Regierung und der Sonderverwalter, die neue öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Staatsrats einzurichten, der angeordnet hat, dass sämtliche Maßnahmen, unter anderem die Einstellung des erforderlichen Personals, so rasch wie möglich umzusetzen sind. Am 11. Juli begann ein Übergangssender mit dem Namen Greek Public Television (griechisches öffentlich-rechtliches Fernsehen) mit der Ausstrahlung eines Programms, das hauptsächlich aus Dokumentarsendungen besteht. Am 11. August wurden die Namen von 557 Kandidaten bekannt gegeben, die sich auf eine Stelle beim griechischen öffentlich-rechtlichen Fernsehen beworben hatten.

Die Anwendung des neuen Gesetzes und die Umsetzung der Regierungsbeschlüsse werden jedoch durch eine große Anzahl von Journalisten und Technikern der ehemaligen Rundfunkanstalt ERT behindert, die weiterhin die Hauptgebäude der früheren öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt besetzt halten und ihre eigenen Beiträge über das Internet ausstrahlen.


Referenzen

  • Nόμος 4173/2013, Νέα Ελληνική Ραδιοφωνία, Ίντερνετ και Τηλεόραση (ΦΕΚ Α' 169/26.7.2013)
  • http://nomoi.info/%CE%A6%CE%95%CE%9A-%CE%91-169-2013.html
  • Gesetz 4173/2013 „Neues griechisches Radio, Internet und Fernsehen“, ΦΕΚ Α' 169/26.7.2013

Verknüpfte Artikel

IRIS 2012-5:1/25 [GR] Neuordnung der öffentlich-rechtlichen griechischen Rundfunkanstalt ERT

IRIS 2013-6:1/24 [GR] Krise bei öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalt

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.