Zypern
[CY] Gesetzentwurf zum Verbot von Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
IRIS 2013-9:1/6
Christophoros Christophorou
Experte des Europarats im Bereich Medien und Wahlen
Das zyprische Parlament berät derzeit einen Gesetzentwurf zur Beendigung jeglicher Form von Werbung bei der Ραδιοφωνικό Ίδρυμα Κύπρου (RIK - Rundfunkgesellschaft Zyperns), dem einzigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter des Landes, der vier Hörfunk- und drei Fernsehsender betreibt. Der Entwurf wurde im Mai 2013 von der regierenden Partei Δημοκρατικός Συναγερμός (Demokratische Versammlung - DISY) vorgelegt. Wenn das Gesetz verabschiedet wird, ist in den Programmen der RIK ab 1. Januar 2014 weder Hörfunk- noch Fernsehwerbung zulässig.
Das vorgeschlagene Gesetz würde das περί Ραδιοφωνικού Ιδρύματος Νόμος (Kapitel 300A über die Rundfunkgesellschaft Zyperns - Gesetze aus der britischen Kolonialzeit heißen Kapitel (Chapter) und nicht Gesetz) ändern. Es würde ein neuer Artikel 45 mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Unbeschadet der Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes und der Regelungen, die daraus hervorgingen, ist die Übertragung von Hörfunk- und Fernsehwerbung und politischer Werbung durch die Gesellschaft ab 1. Januar 2014 unzulässig.“ In der vorgeschlagenen Änderung findet sich kein Hinweis darauf, ob das Verbot für bezahlte wie auch für kostenlose Werbung gilt oder auch für Werbung der RIK für ihre eigenen Sendungen. Während politische Werbung ebenfalls untersagt ist, ist nicht klar, ob die kostenlose Sendezeit, die der öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter den Parteien und Kandidaten anbietet, ebenfalls verboten wird.
Gemäß der Begründung zu dem Vorschlag wurde das Verbot „als notwendig erachtet, weil die Gesellschaft [die RIK] aus einer öffentlichen Beihilfe finanziert wird, die zur Deckung der Betriebskosten und jeglichen sonstigen Bedarfs ausreicht“. Aufgrund dieser Beihilfe sind der Begründung zufolge „keine weiteren Einnahmen aus der Übertragung irgendeiner Form von Werbung gegen Bezahlung oder jegliche sonstige Gegenleistung erforderlich“.
Bei der Beratung im parlamentarischen Ausschuss für innere Angelegenheiten wurde die Frage von anderen Parteien sowie von Werbeagenturen und Rundfunkorganisationen mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Der Σύνδεσμος Διαφήμισης Επικοινωνίας Κύπρου (Verband der Kommunikationsagenturen Zyperns - SDEK) empfahl, diese Fragen dem freien Markt zu überlassen und auf staatliche Eingriffe zu verzichten. Er gab später eine Erklärung heraus, in der er diese Position bekräftigte und auf die vorteilhafte Position der geförderten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gegenüber den kommerziellen Sendern verwies. Der SDEK schlug nicht nur eine Kürzung der öffentlichen Beihilfe vor, sondern auch Maßnahmen, die der öffentlich-rechtliche Sender ergreifen sollte, um seine „außerordentlich hohen Kosten“ und seinen „aggressiven Wettbewerb“ mit den ums Überleben kämpfenden Privatsendern einzudämmen.
Der Gesetzentwurf wurde dem Plenum des Repräsentantenhauses am 11. Juli 2013 vorgelegt, die abschließende Beratung jedoch vertagt.
Referenzen
- Ο περί Ραδιοφωνικού Ιδρύματος Κύπρου (Τροποποιητικός) Νόμος του 2013. (Πρόταση νόμου)
- http://www.mof.gov.cy/mof/gpo/gpo.nsf/All/90158EAE9CB48CA3C2257B970033256B?OpenDocument
- Gesetzentwurf zum Verbot von Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Amtsblatt, 27.06.2013, Anhang VI, S. 830-832)
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.