Lettland
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Nagla gegen Lettland
IRIS 2013-8:1/2
Dirk Voorhoof
Menschenrechtszentrum, Universität Gent und Legal Human Academy
Der Europäische Gerichtshof für Menschrechte hat im Zusammenhang mit dem Schutz journalistischer Quellen erneut einen Verstoß gegen Artikel 10 der Konvention festgestellt. Er vertritt die Auffassung, dass die lettischen Ermittlungsbehörden die Quellen der für den nationalen Fernsehsender Latvijas televīzija (LTV) tätigen Journalistin Ilze Nagla nicht ausreichend geschützt hätten. Nach einer Sendung von LTV, in der Nagla die Öffentlichkeit über ein Informationsleck in der Datenbank des Valsts ieņēmumu dienests (Staatseinnahmedienst - VID) informiert hatte, wurde knapp drei Monate später ihre Wohnung durchsucht und ein Laptop, eine externe Festplatte, eine Speicherkarte sowie vier Speichersticks beschlagnahmt, um Informationen über die Datenlecks beim VID zu erlangen. Der Durchsuchungsbeschluss war vom Ermittler erstellt und von einem Staatsanwalt genehmigt worden. Unter Berufung auf Artikel 10 der Konvention klagte Nagla, dass sie durch die Durchsuchung ihrer Wohnung zur Weitergabe von Informationen gezwungen worden sei, die die Identifizierung einer journalistischen Quelle ermöglicht hätten, wodurch ihr Recht auf den Empfang und die Weitergabe von Informationen verletzt worden sei.
Dem Gerichtshof zufolge bezeichnet der Begriff der journalistischen „Quelle“ „jede Person, die einem Journalisten Informationen bereitstellt,“ während „Informationen, die eine Quelle identifizieren,“ soweit diese geeignet sind, zur Identifizierung einer Quelle zu führen, sowohl „die tatsächlichen Umstände der Informationserlangung von einer Quelle durch einen Journalisten“ als auch „den unveröffentlichten Inhalt der Informationen, die einem Journalisten von einer Quelle bereitgestellt werden,“ umfassen. Es sei zwar wichtig, in Strafverfahren Beweise zu sichern, doch wenn Journalisten als Helfer bei der Identifizierung anonymer Quellen gesehen würden, habe dies eine abschreckende Wirkung. Eine Durchsuchung mit dem Ziel, die Quelle einer Journalistin zu identifizieren, sei eine drastischere Maßnahme als eine Anordnung, die Identität der Quelle zu enthüllen, zumal unter den Umständen des vorliegenden Falls, in dem der Durchsuchungsbeschluss so vage formuliert gewesen sei, dass er die Beschlagnahme „beliebiger Informationen“ über die von der Quelle der Journalistin mutmaßlich begangene Straftat unabhängig davon gestattet habe, ob die Identität dieser Quelle den Ermittlungsbehörden bereits bekannt gewesen sei. Einschränkungen der Vertraulichkeit journalistischer Quellen erforderten eine äußerst sorgfältige Prüfung durch den Gerichtshof. Zudem werfe die Durchsuchung einer Wohnung mit Beschlagnahmung von Datenspeichern wie Laptops, externen Festplatten, Speicherkarten und Speichersticks, die einer Journalistin gehören, die Frage nach der freien Meinungsäußerung der Journalistin auf, die auch den Quellenschutz umfasse. Der Zugang zu den auf den Datenträgern enthaltenen Informationen müsse durch ausreichende und angemessene Vorkehrungen vor Missbrauch geschützt werden. Die knappe Begründung der innerstaatlichen Behörden, die auf die Vergänglichkeit von Beweisen für Datennetz-Kriminalität im Allgemeinen verwiesen hatten, sei aufgrund der verzögerten Durchführung der Durchsuchung durch die Ermittlungsbehörden und das Fehlen jeglicher Hinweise auf eine drohende Vernichtung von Beweismitteln im vorliegenden Fall nicht als ausreichend zu betrachten. Der Ermittlungsrichter habe nicht dargelegt, dass die Interessen der Ermittlung an der Sicherung von Beweismitteln ausgereicht hätten, um das öffentliche Interesse am Schutz der freien Meinungsäußerung der Journalistin, einschließlich des Quellenschutzes, hintanzustellen. Aufgrund des Mangels an rechtserheblichen und triftigen Gründen entspreche der Eingriff in Naglas Freiheit, Informationen zu empfangen und zu verbreiten, keiner „dringenden sozialen Notwendigkeit“, sodass ein Verstoß gegen Artikel 10 der Konvention vorliege.
Referenzen
- Judgment of the European Court of Human Rights (Fourth Section), case of Nagla v. Latvia, Appl. nr. 73469/10 of 16 July 2013
- https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-122374
- Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Vierte Sektion), Rechtssache Nagla gegen Lettland, Antrag Nr. 73469/10 vom 16. Juli 2013
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.