Frankreich
[FR] Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen audiovisuellen Sektors
IRIS 2013-6:1/17
Amélie Blocman
Légipresse
Es war die Einlösung eines Wahlversprechens des Präsidentschaftskandidaten François Hollande: Aurélie Filipetti, Ministerin für Kultur und Kommunikation, hat dem Ministerrat am 5. Juni 2013 einen Entwurf für ein Organgesetz sowie einen Gesetzentwurf über die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen audiovisuellen Sektors vorgelegt. Mit diesen Gesetzentwürfen soll das vor der Reform des audiovisuellen Sektors von 2009 geltende Recht wieder eingeführt werden (siehe IRIS 2009-4/14). So soll dem Conseil supérieur de l’audiovisuel (Rundfunkaufsichtsbehörde - CSA) erneut das Recht übertragen werden, die Präsidenten der öffentlich-rechtlichen audiovisuellen Gesellschaften (France Télévisions, Radio France sowie Audiovisuel Extérieur de la France -mit der audiovisuellen Ausstrahlung im Ausland betraute Gesellschaft) zu ernennen. Zudem ändert sich mit dem Entwurf des einfachen Gesetzes die Zusammensetzung und die Art und Weise der Ernennung der Mitglieder des CSA, womit dessen Unabhängigkeit gewährleistet werden soll. Das CSA-Gremium schrumpft von neun auf sieben Mitglieder. Der Präsident der Republik darf nur noch den Präsidenten ernennen, während der Präsident der Nationalversammlung sowie der Präsident des Senats nach Zustimmung der Mehrheit von drei Fünftel der für die kulturellen Angelegenheiten zuständigen Kommissionen jeweils drei Mitglieder ernennen. Bei diesem neuen Verfahren ist somit ein breiter Konsens im Hinblick auf die Ernennung der Mitglieder erforderlich. Das im Verantwortungsbereich des CSA stehende Sanktionsverfahren wird modernisiert und sieht nunmehr eine Trennung zwischen der Phase der Prüfung der eingegangenen Anträge, die einem Berichterstatter übertragen wird, und der Phase der Beratung des CSA vor, der die Entscheidung fällt. Diese Änderung war notwendig, um den Erfordernissen der geltenden Rechtsprechung in diesem Sektor besser gerecht zu werden. Vergleichbar mit dem Modell, das für die Wettbewerbsbehörde vorgesehen ist, sieht der Gesetzentwurf vor, dass ein unabhängiger Berichterstatter die notwendigen Verfahrensschritte einleitet. Letzterer wird nach Stellungnahme des CSA vom Vizepräsidenten des Staatsrates für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt und kann für eine weitere Amtszeit wiederernannt werden. Er entscheidet völlig unabhängig, ob die Fakten, von denen er Kenntnis hat, eine Anrufung des Gremiums des CSA, das dann eine Entscheidung fällt, rechtfertigen oder nicht.
Die Ministerin hat für das kommende Jahr zudem ein zweites Gesetzespaket angekündigt, das den Empfehlungen des Lescure-Berichts Rechnung tragen soll (siehe IRIS 2013-6/XXX). Schwerpunkte dieses Maßnahmenpakets werden die Regulierung der über Internet verbreiteten audiovisuellen Inhalte, die drahtlose terrestrische Übertragung, die Besteuerung von Weiterverkäufen digitaler Sender, die Finanzierung des audiovisuellen Schaffens sowie die Regulierung der Fernsehwerbung sein. Am 5. Juni 2013 fanden in Paris gemeinsam mit dem CSA die ersten „Assises de l’Audiovisuel“ (Konferenz über den audiovisuellen Sektor) zur Erörterung dieser Reformprojekte statt.
Referenzen
- Communiqué de presse du gouvernement français, indépendance de l’audiovisuel, 5 juin 2013
- http://www.gouvernement.fr/gouvernement/independance-de-l-audiovisuel
- Pressemitteilung der französischen Regierung, Unabhängigkeit des audiovisuellen Sektors, 5. Juni 2013
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Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.