Rumänien
[RO] Finanzielle Basis des öffentlich-rechtlichen Fernsehens stabilisiert
IRIS 2013-5:1/37
Eugen Cojocariu
Radio Romania International
Am 11. März 2013 hat der rumänische Senat (die obere Kammer des Parlaments) die Legea pentru aprobarea Ordonanţei de urgenţã a Guvernului nr. 33/2012 privind unele măsuri pentru asigurarea furnizării serviciului public de televiziune (Gesetz zur Genehmigung der Notverordnung Nr. 33/2012 der Regierung zur Sicherung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens) genehmigt. Der Gesetzentwurf war am 8. Oktober 2012 von der Deputiertenkammer (der unteren Kammer) genehmigt worden und wurde am 28. März 2013 vom Staatspräsidenten verkündet. Das Gesetz (Gesetz Nr. 68/2013) wurde im rumänischen Amtsblatt Nr. 183 vom 2. April 2013, Teil I, veröffentlicht.
Die rumänische Regierung hatte die Notverordnung am 27. Juni 2012 wegen der schweren finanziellen Probleme des öffentlich-rechtlichen rumänischen Fernsehveranstalters Televiziunea Română (TVR) verabschiedet. TVR war mit mehr als EUR 134 Mio. verschuldet.
Die Regierung sah aufgrund des demokratischen Werts des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und des Interesses der breiten Öffentlichkeit am Empfang von Informationen eine Notwendigkeit für die Verordnung. Sie sah vor, dass innerhalb von 45 Tagen nach ihrer Genehmigung der Verwaltungsrat von TVR einen Sanierungsplan mit Maßnahmen zur Restrukturierung der Gesellschaft einschließlich der Angestellten vorlegen musste. Diese Maßnahmen mussten dann ergriffen werden, um die Verbindlichkeiten innerhalb von sechs Monaten zu bezahlen bzw. um die Schulden auszusetzen.
Nach weiteren sechs Monaten musste der Verwaltungsrat dem Parlament einen Bericht mit den Ergebnissen des Sanierungsplans vorlegen. In Bezug auf diese Verpflichtung wären die Ratsmitglieder im Unterlassungsfall persönlich haftbar gewesen.
Das Gesetz Nr. 68/2013 zur Genehmigung der Notverordnung Nr. 33/2012 fügte dieser neue Bestimmungen hinzu. Vor allem wurde die sechsmonatige Frist zur Begleichung der Außenstände auf sieben Jahre verlängert, da die fiskalischen Schulden ausgesetzt werden konnten. Innerhalb von zehn Tagen nach dem Ende dieser Frist muss der Verwaltungsrat dem Kulturausschuss und dem Haushalts- und Finanzausschuss des rumänischen Parlaments einen Bericht über die Ergebnisse des Sanierungsprogramms vorlegen. Die Nichteinhaltung dieser zehntägigen Frist kann bei persönlichem Verschulden zur Entlassung des Verwaltungsratspräsidenten führen. Die Ablehnung des Berichts durch das Parlament führt zur Entlassung des gesamten Verwaltungsrats.
Der Präsident des Verwaltungsrats von TVR erklärte am 3. April 2013, TVR könne die Umsetzung des Reformprogramms nun fortsetzen, und das öffentlich-rechtliche Fernsehen könne aufgrund der Aussetzung beginnen, die hohen Schulden abzuzahlen.
Im Rahmen des Sanierungsplans trat am 1. Februar 2013 eine neue Organisationsstruktur für TVR in Kraft: Rund 700 Angestellte (von etwa 3.150) wurden zum 1. März 2013 entlassen. Zwei TVR-Kanäle (TVR Cultural und TVR Info) wurden geschlossen und ihre Produktionen in andere TVR-Kanäle verlagert.
Zwischenzeitlich hat der rumänische Senat am 12. Februar 2013 einen Gesetzentwurf zur Änderung von Artikel 40 des Gesetzes Nr. 41/1994 über die Organisation und Funktionsweise der Rumänischen Hörfunkgesellschaft und der Rumänischen Fernsehgesellschaft abgelehnt. Dieser Gesetzentwurf sah die Abschaffung der Rundfunkgebühr vor. Er war am 15. Februar 2011 von der Deputiertenkammer stillschweigend genehmigt worden, doch die Ablehnung des Senats ist endgültig. TVR hätte seine Haupteinnahmequelle verloren; im Jahr 2011 stammten 55,97 % der Einnahmen aus der Rundfunkgebühr.
Referenzen
- Ordonanţa de urgenţã a Guvernului nr. 33/2012 privind unele măsuri pentru asigurarea furnizării serviciului public de televiziune
- http://www.cdep.ro/proiecte/2012/200/80/7/oug369.pdf
- Notverordnung Nr. 33/2012 der Regierung zur Sicherung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens
- Proiect de lege pentru aprobarea Ordonanţei de urgenţã a Guvernului nr. 33/2012 privind unele măsuri pentru asigurarea furnizării serviciului public de televiziune
- http://www.senat.ro/Legis/PDF/2012/12L402FP.pdf
- Gesetzentwurf zur Genehmigung der Notverordnung Nr. 33/2012 der Regierung zur Sicherung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens
- Propunere legislativă pentru modificarea art. 40 din Legea nr. 41/1994 privind organizarea şi funcţionarea Societăţii Române de Radiodifuziune şi Societăţii Române de Televiziune
- http://www.cdep.ro/proiecte/2010/600/70/8/cd678_10.pdf
- Gesetzentwurf zur Änderung von Artikel 40 des Gesetzes Nr. 41/1994 über die Organisation und Funktionsweise der Rumänischen Hörfunkgesellschaft und der Rumänischen Fernsehgesellschaft
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.