Albanien
[AL] KKRT formuliert Kinderschutzcharta für die Medien
IRIS 2013-5:1/8
Ilda Londo
Albanisches Medieninstitut
Am 29. März 2013 hat der Këshilli Kombëtar i Radios dhe Televizionit (Nationaler Hörfunk- und Fernsehrat - KKRT) einen Entwurf für eine Kinderschutzcharta („Charta“) für die Medien vorgelegt.
Gemäß der öffentlichen Erklärung des KKRT ist das Ziel der Charta, auf die Rechte von Kindern und die entsprechende Verantwortung von Medienvertretern hinzuweisen. Der Vorschlag sieht auch vor, dass die Charta für die Medien insgesamt gelten soll, d. h. für Berichte, Dokumentationen, Fernsehsendungen und alle Artikel in Printmedien, in denen Kinder vorkommen oder über Kinder berichtet wird.
Der Vorschlag entstand nach der kontroversen Berichterstattung über einen Fall von Pädophilie in Albanien, die heftige öffentliche Reaktionen hervorgerufen hatte, insbesondere in den sozialen Netzwerken.
Der KKRT berät sich mit verschiedenen Institutionen. Er berichtete, der Vorschlag sei an verschiedene Institutionen und Organisationen geschickt worden, die sich mit Medien und Kinderschutz befassen, so das Ministerium für Arbeit und Soziales, den Datenschutzbeauftragten, den Volksanwalt, die UNICEF-Mission in Albanien, die Vereinigung der Hörfunk- und Fernsehsender und die albanische Journalistenunion. Der KKRT lud Vertreter dieser Institutionen ein, zusammenzutreten und eine gemeinsame Charta zu entwerfen, die sich an die Fachleute von Print- und audiovisuellen Medien richtet.
Bisher hat der KKRT die „Regelung zu Warnsignalen im Zusammenhang mit ethischen und moralischen Normen in Hörfunk- und Fernsehsendungen“ herausgegeben, die 2009 verabschiedet wurde. Was die Selbstregulierung betrifft, enthält der Ethikkodex, der 1996 in Kraft trat und 2006 geändert wurde, ein besonderes Kapitel über Medien, die sich mit Kindern befassen. Auch das albanische Medieninstitut hat in Zusammenarbeit mit dem KKRT und anderen Organisationen Richtlinien zur Berichterstattung über Jugendliche in den Medien entworfen. Es gibt bei den Medien jedoch keine Selbstregulierungseinrichtungen, die die Umsetzung des Kodex und der damit verbunden Regelungen überwachen. Neben dem Rechtsrahmen des KKRT sind Kinderschutzmaßnahmen im Wesentlichen im Gesetz Nr. 8410 „über öffentlich-rechtliches und privates Radio und Fernsehen“ festgelegt.
Ein endgültiger Entwurf wurde bisher noch nicht erstellt.
Referenzen
- Propozohet hartimi i Kartës për Mbrojtjen e Fëmijëve gjatë pasqyrimit në media
- http://www.kkrt.gov.al/index.php?option=com_content&view=article&id=280%3Apropozohet-hartimi-i-kartes-per-mbrojtjen-e-femijeve-gjate-pasqyrimit-ne-media&catid=14%3Adeklarata-per-shtyp&Itemid=65&lang=sq
- Erklärung zum Vorschlag für eine Kinderschutzcharta vom 29. März 2013
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.