Ukraine

[UA] Neues Werbegesetz

IRIS 1997-1:1/20

Andrea Schneider

Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel

Am 3. Juli 1996 hat der Oberste Rat der Ukraine ein neues Werbegesetz erlassen.

In diesem Gesetz wird Werbung als besondere Informationen über Personen und Gegenstände definiert, die in einer bestimmten Form und Art und Weise zum Zwecke der unmittelbaren oder mittelbaren Erzielung von Gewinn verbreitet werden.

Neben direkten Werbeverboten hinsichtlich des Inhalts der Werbung enthält das Gesetz auch Beschränkungen für gezielte Werbemethoden.

Die Werbung für rezeptpflichtige Arzneimittel und Suchtmittel ist generell verboten. Einzelheiten der Arzneimittelwerbung werden durch Richtlinien des ukrainischen Gesundheitsministeriums geregelt. Weiterhin ist die Werbung für Tabakwaren und Spirituosen in Rundfunk und Fernsehen, in für Minderjährige bestimmten Druckwerken sowie auf den Umschlagseiten von Printmedien verboten.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.