Albanien

[AL] Diskussionen zur Finanzierung der Regulierungsbehörde und des öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalters

IRIS 2013-2:1/8

Ilda Londo

Albanisches Medieninstitut

Im Dezember 2012 wurden bei zahlreichen Sitzungen der Komisioni për Edukimin dhe Mjetet e Informimit Publik (Parlamentarische Medienkommission - KEMIP) in den Diskussionen zum öffentlichen Haushalt 2013 für die Regulierungsbehörde für elektronische Medien Këshilli Kombëtar i Radios dhe Televizionit (Nationaler Hörfunk- und Fernsehrat - KKRT) und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter Radio Televizioni Shqiptar (Hörfunk und Fernsehen Albaniens - RTSH) die bestehenden Probleme bei den gegenwärtigen Methoden zur Festlegung ihrer jeweiligen Finanzmittel deutlich.

Gemäß Art. 11 des Gesetzes Nr. 8410 zum öffentlich-rechtlichen und privaten Hörfunk und Fernsehen in der Republik Albanien finanziert sich die KKRT aus fünf Quellen: (1) einem Anteil an den Lizenzgebühren der kommerziellen Rundfunkveranstalter, (2) Einnahmen aus der Bearbeitung der Rundfunklizenzanträge, (3) fünf Prozent der von den Lizenznehmern entrichteten Einkommensteuer, (4) staatlichen Haushaltsmitteln und (5) Spenden. Seit 2005 verfolgt die KKRT die Strategie, sich schrittweise vom Staatshaushalt unabhängig zu machen und selbst zu tragen. Kommerzielle Rundfunkveranstalter erwiesen sich jedoch als säumige Zahler. Die KKRT-Vertreter baten die KEMIP daher für 2013 um staatliche Finanzmittel in Höhe von ALL 83 Mio. (ca. EUR 595.000). Diese Mittel werden für den Umzug in neue Räumlichkeiten, den Aufbau eines Zentrums für Programmmonitoring sowie für ein Call-Center benötigt, das zur Unterstützung der Umsetzungsstrategie für die DTT-Umstellung erforderlich ist (siehe IRIS 2012-7/6).

Der RTSH wird gemäß Art. 115 des Gesetzes Nr. 8410 aus einer Vielzahl an Quellen finanziert: Rundfunkgebühren, Verträge mit Dritten zur Nutzung von RTSH-Eigentum und -Kapazitäten, Veröffentlichung von Video- und Audioproduktionen, Aufführungen und öffentlichen Veranstaltungen, Werbung und Ausstrahlung sonstiger bezahlter Mitteilungen, Spenden und Sponsoring, Verkauf von RTSH-Sendungen und Mitteln aus dem Staatshaushalt. Die Rundfunkgebühr macht dabei mutmaßlich den größten Teil der RTSH-Einnahmen aus. Wenngleich die Rundfunkgebühr als eine der niedrigsten in Südosteuropa gilt (siehe IRIS 2011-4/8), gibt es Probleme bei ihrer Erhebung. Da sie über die Stromrechnung eingezogen wird, wirken sich die landesweiten Schwierigkeiten mit der Bezahlung von Stromrechnungen auch auf die Erhebung der Rundfunkgebühr aus. Der RTSH-Generaldirektor wies zudem darauf hin, dass sich der Cash-flow verbessern müsse. Das Stromversorgungsunternehmen CEZ sollte die Gebühren direkt an RTSH weiterleiten, um Verzögerungen, wie sie jüngst zu beobachten gewesen seien, zu verhindern.

Parlamentsabgeordnete der Opposition unterstützten weder den Antrag der KKRT noch den des RTSH. Ihrer Meinung nach war die KKRT nicht fähig, ihre Ansprüche wirksam durchzusetzen. Darüber hinaus sei RTSH redaktionell nicht unabhängig und diene eher der Regierung als der Öffentlichkeit (siehe IRIS 2004-6/11). Verstärkte staatliche Finanzierung werde diese Situation nur verschärfen.

Die Parlamentsabgeordneten der Regierungsmehrheit erklärten hingegen, die Anträge seien begründet, und empfahlen die Bewilligung der Mittel.


Referenzen


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Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.