Litauen
[LT] Nationales Filmzentrum gegründet
IRIS 2012-6:1/25
Jurgita Iešmantaitė
Rundfunkkommission Litauen
Am 18. April 2012 hat die Regierung der Republik Litauen eine Entschließung verabschiedet, mit der sie die Gründung des Litauischen Filmzentrums unter Federführung des Kulturministeriums genehmigt.
Das Litauische Filmzentrum soll gemäß dem geänderten Filmgesetz vom 22. Dezember 2011 gegründet werden, das am 1. Mai 2012 in Kraft treten wird (siehe IRIS 2012-2/29).
Das Litauische Filmzentrum soll vor allem eine wirksame staatliche Filmpolitik formulieren und die langfristige Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der litauischen Filmwirtschaft fördern.
Das Zentrum soll unter anderem folgende Aufgaben haben:
- Vergabe von Fördermitteln an ausgewählte Projekte
- Überwachung der Ausgaben
- Beratung mit Filmschaffenden
- Führung des Filmregisters
- Einstufung von Filmen in Alterskategorien
- Organisation der Arbeit des Filmrats
- Durchführung von Ausschreibungen zur Unterstützung von Projekten zur Verbreitung und Präsentation von Filmen, zur Filmerziehung und zur Erhaltung des Filmerbes
- Zusammenarbeit mit internationalen Filmfestivals und Filmmessen zur Bewerbung des litauischen Films
- Werbung für Investitionen in den litauischen Film
- Durchführung von filmpädagogischen Veranstaltungen für Kinder
- Erfüllung anderer vorgesehener Funktionen
Das Kulturministerium stellte für das Jahr 2012 LTL 0,5 Millionen für die Gründung und den Betrieb des Litauischen Filmzentrums mit einem Büro in Vilnius und 15 Mitarbeitenden bereit.
Referenzen
- Lietuvos Respublikos Vyriausybės 2012 m. balandžio 18 d. nutarimas Nr. 427 „Dėl biudžetinės įstaigos Lietuvos kino centro prie Kultūros ministerijos įsteigimo“
- http://www3.lrs.lt/pls/inter3/dokpaieska.showdoc_l?p_id=422799&p_query=&p_tr2=2
- Entschließung der Regierung vom 18. April 2012 Nr. 427 zur Gründung des Litauischen Filmzentrums als Haushaltsinstitution unter Federführung des Kulturministeriums
Verknüpfte Artikel
IRIS 2012-2:1/29 [LT] Neues Kinogesetz verabschiedet
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.