Ministerkomitee: Empfehlung zu Schutz und Förderung von Universalität, Integrität und Offenheit des Internets

IRIS 2011-10:1/5

Axel M. Arnbak

Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam

Am 21. September 2011 hat das Ministerkomitee Empfehlung CM/Rec(2011)8 „zu Schutz und Förderung von Universalität, Integrität und Offenheit des Internets“ verabschiedet. In der Empfehlung verbinden die Minister ausdrücklich die Belastbarkeit und Stabilität des Internets mit Meinungsfreiheit und Informationszugang (Abs. 2-6). Darüber hinaus erkennt die Empfehlung an, dass die Mitgliedstaaten bei Maßnahmen und Rechtssystemen für ein einwandfreies Funktionieren des Internets und seiner Infrastruktur voneinander abhängig sind. Daher ruft sie Staaten nachhaltig dazu auf, bei der Vermeidung grenzüberschreitender Auswirkungen auf den Zugang und die Nutzung des Internets „in gutem Glauben“ (Art. 1.2 und 2.2.4) zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen. Diese einstimmige politische Zielsetzung ist sinnvoll und könnte, wenngleich Empfehlungen rechtlich nicht bindend sind, maßgebend für zukünftige Entscheidungen im Bereich der Netzsicherheit und -belastbarkeit werden.

Die ausdrückliche Verknüpfung von Art. 10 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) mit dem Zugang und der Nutzung des Internets und insbesondere mit seiner Stabilität und Belastbarkeit (Abs. 4-5) entspricht der gängigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In seinem Urteil in der Rechtssache Autronic AG gegen die Schweiz und jüngst in der Rechtssache Saygili gegen die Türkei hatte der Gerichtshof den Schutz von Art. 10 EMRK bereits auf „die Übertragungs- und Empfangsmittel [ausgedehnt], da jede Einschränkung der Mittel unweigerlich in das Recht auf Empfang und Verbreitung von Informationen eingreift.“ Da Mitgliedstaaten nun empfohlen wird, Stabilität und Belastbarkeit im Netz aktiv sicherzustellen und das allgemeine öffentliche Interesse an Meinungsfreiheit bei politischen Internet-Entscheidungen (Abs. 9) zu beachten, wird es interessant zu verfolgen, ob der Gerichtshof den Weg zu rechtsverbindlichen positiven Verpflichtungen in Bezug auf Netzsicherheit nach Art. 10 EMRK in zukünftigen Urteilen weitergehen wird. Tatsächlich beachtet der Gerichtshof in zunehmendem Maße Empfehlungen im Abschnitt „Maßgebliche internationale Rechtsinstrumente“ seiner Urteile.

Gegenwärtig formuliert die Empfehlung allgemeine Prinzipien, die Staaten bei ihren Aktivitäten im Bereich politischer Internet-Entscheidungen berücksichtigen sollten. Dazu gehören i) keine Nachteile, ii) Kooperation, iii) sorgfältige Prüfung bei der Verhinderung und Steuerung grenzübergreifender Unterbrechungen und Eingriffe und der Reaktionen darauf, iv) Bereitschaft, v) Notifikation, vi) Informationsweitergabe und vii) gegenseitige Unterstützung. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, sich neben diesen Prinzipien auch von einer Erklärung des Europarats vom selben Tag zu 10 Prinzipien der Internet-Governance (Abs. 12) leiten zu lassen (siehe IRIS 2011-10/7).


Referenzen

  • Empfehlung CM/Rec(2011)8 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zu Schutz und Förderung von Universalität, Integrität und Offenheit des Internets, 21. September 2011

Verknüpfte Artikel

IRIS 2011-10:1/7 Ministerkomitee: Erklärung zu den Prinzipien der Internet Governance

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.