Ministerkomitee: Empfehlung für ein neues Medienkonzept

IRIS 2011-10:1/4

Tarlach McGonagle

Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam

Am 21. September 2011 hat das Ministerkomitee des Europarats eine Empfehlung für ein neues Medienkonzept verabschiedet. Der Europarat nimmt sich seit mehr als zehn Jahren Fragen neuer Medien eher unsystematisch an. Die vorliegende Empfehlung ist der bislang engagierteste Versuch, relevante Fragen kohärent und umfassend zu behandeln. Der direkte Impuls zur Ausarbeitung der Empfehlung ging von der ersten Konferenz der Minister für Medien und neue Kommunikationsdienste des Europarats 2009 aus (siehe IRIS 2009-8/2).

Die Gliederung der Empfehlung benennt auch die Themen, die sie behandelt: „Der Zweck von Medien“, „Medien und Demokratie“, „Medienstandards und -regulierung“, „Entwicklungen im Medienökosystem“ und „Ein neues Medienkonzept, das einen abgestuften und differenzierten Ansatz erfordert“. Die Empfehlung wird ergänzt durch einen Anhang mit dem Titel „Kriterien für die Identifizierung von Medien und Anleitung für eine abgestufte und differenzierte Reaktion“.

Die Empfehlung beschreibt die Rolle, die die Medien traditionsgemäß in der Gesellschaft spielen, und legt eine Reihe bekannter Gründe für Medienregulierung dar. Im Weiteren dokumentiert sie unterschiedliche technologisch begründete Veränderungen im Mediensektor und deren weitere Folgen, darunter „bislang nicht da gewesene Ausmaße an Interaktion und Beteiligung von Nutzern, die neue Möglichkeiten für bürgerschaftliche Demokratie bieten“, und die Förderung von „Nutzerbeteiligung an der Schaffung und Verbreitung von Informationen und Inhalt, wodurch die Grenzen zwischen öffentlicher und privater Kommunikation verwischt werden“. Auch wird die sich entwickelnde Beziehung zwischen traditionellen und neuen Medien berücksichtigt.

Diese Entwicklungen verlangen nach einer Überprüfung der bestehenden Medienpolitik. Die Empfehlung erklärt, dass „allen Akteuren, seien es neue oder traditionelle, die im Rahmen des Medienökosystems tätig sind, ein politischer Rahmen geboten werden sollte, der einen angemessenen Umfang an Schutz garantiert und ihre Rechte und Pflichten in Übereinstimmung mit den Standards des Europarats eindeutig aufzeigt“. Weiter heißt es, „die Reaktion sollte entsprechend der Rolle, die die Mediendienste bei Inhalteproduktion und Verbreitungsprozessen spielen, abgestuft und differenziert sein“. Zu diesem Zweck wird empfohlen, dass Mitgliedstaaten:

- „ein neues, breites Medienkonzept verabschieden“, das alle maßgeblichen Akteure umfasst,

- „die Regulierungserfordernisse in Bezug auf alle Akteure überprüfen“,

- „die [in der Anlage] dargelegten Kriterien anwenden“, „wenn sie eine abgestufte und differenzierte Reaktion für Akteure erwägen [...], wobei sie deren spezielle Funktionen im Medienprozess und ihre mögliche Wirkung auf und Bedeutung für die Gewährleistung oder Verbesserung guter Regierungsführung in einer demokratischen Gesellschaft berücksichtigen“,

- „in einen Dialog mit allen Akteuren im Medienökosystem eintreten, damit diese ordnungsgemäß über den anzuwendenden Rechtsrahmen informiert sind [...]“,

- „Strategien verabschieden, um eine angemessene Bereitstellung öffentlich-rechtlicher Dienste zu fördern, zu entwickeln oder sicherzustellen“, damit unter anderem „ein befriedigendes Maß an Pluralismus und Vielfalt an Inhalten und Auswahl für die Verbraucher“ gewährleistet ist,

- „nach wie vor Fälle starker Konzentrationen im Medienökosystem aufmerksam behandeln [...]“,

- „individuell oder gemeinsam Maßnahmen ergreifen, um diese Ansätze in entsprechenden internationalen Foren voranzubringen“.

Der Anhang zur Empfehlung umfasst zwei inhaltliche Teile und ein ausführliche Auflistung relevanter Standards des Europarats. Der erste inhaltliche Teil, „Medienkriterien und -indikatoren“, legt eine Reihe von Schlüsselkriterien und Begleitindikatoren fest. Die Kriterien umfassen „Absicht zur Medientätigkeit“, „Zweck und zugrunde liegende Ziele von Medien“, „Redaktionelle Kontrolle“, „Fachliche Standards“, „Reichweite und Verbreitung“ sowie „Öffentliche Erwartungshaltung“. Der zweite inhaltliche Teil „Standards, die auf Medien im neuen Ökosystem angewendet werden“ ist in folgende Abschnitte untergliedert: „Rechte, Vorzüge und Vorrechte“, „Medienpluralismus und Inhaltsvielfalt“ sowie „Medienverantwortlichkeiten“. Für jeden dieser Abschnitte wird eine Reihe von Indikatoren vorgeschlagen.


Referenzen

  • Empfehlung CM/Rec(2011)7 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten für ein neues Medienkonzept, 21. September 2011

Verknüpfte Artikel

IRIS 2009-8:1/2 Konferenz der Minister für Medien und neue Kommunikationsdienste

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.