Norwegen
[NO] Behörden erwägen positive Diskriminierung zur Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter in der Spielfilmproduktion
IRIS 2011-7:1/34
Nils Klevjer Aas
Norwegisches Filminstitut
Der Verwaltungsrat des Norwegischen Filminstituts (NFI) hat Ende Mai einen Bericht zum Thema „Gleichstellung im Filmsektor“ veröffentlicht. Im Januar hatte Kulturministerin Anniken Huitfeldt im nationalen Fernsehen in Bezug auf den Anteil von Frauen in Führungsfunktionen in der Filmproduktion erklärt, sie sei „bereit, politische Maßnahmen zu ergreifen, um das Ziel von 40 % zu erreichen“. Die Erklärung wurde so verstanden, dass die Wahrscheinlichkeit für eine Gesetzgebung steigt, mit der die Unterrepräsentierung von Frauen im Filmsektor korrigiert werden soll, doch die Ministerin entschied sich dafür, die Angelegenheit zunächst an den NFI-Verwaltungsrat zu verweisen. Der Bericht des Filminstituts beschränkt sich jedoch darauf, eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung und Erleichterung des Einstiegs von Frauen in die Filmbranche zu empfehlen. Er verzichtet darauf, „radikale Quoten“ vorzuschlagen, d. h. die Reservierung von Quoten oder Beträgen der nationalen Filmförderung für Projekte, die dem offiziellen Ziel eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses entsprechen, bei dem beide Geschlechter mit mindestens 40 % vertreten sind.
Die Ministerin hatte in ihrer Aussage vom Januar darauf hingewiesen, dass 30 % der öffentlichen Unterstützung des Norwegischen Filminstituts für die Filmproduktion an weibliche Talente gingen. Die bisherigen Bemühungen um die Gleichstellung der Geschlechter in der Filmbranche seien „nicht gut genug“. Die Erklärung der Ministerin bestätigte somit die Maßnahmen, die in Norwegens Weißbuch 2007 zur Filmpolitik eingeführt wurden, das vom Parlament einstimmig angenommen worden war. Das Weißbuch nannte als Ziel der Regierung für die norwegische Filmindustrie, dass bis 2010 „[ein Gleichgewicht mit] 40 % Frauen/Männer[n] in Führungspositionen [in der Produktion]“ erreicht werden solle.
Trotz konsequenter und kontinuierlicher Anstrengungen ist es dem NFI nicht gelungen, den Gesamtanteil weiblicher Produktionstalente - Regisseurinnen, Drehbuchautorinnen und Produzentinnen - über die 40 %-Stufe zu heben. Ende 2010 hatten vom NFI geförderte Kurz- und Dokumentarfilme einen Frauenanteil in Führungspositionen von 42 bzw. 45 %, während der Anteil für das selektive „Commissioning-Executive-Programm“ für Spielfilme zwischen 2002 und 2010 von 24 % auf 32 % stieg. Angesichts der vollen Unterstützung der Branche für die Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter, die in einem Bericht von 2010 mit dem programmatischen Titel „Nutzen Sie alle Talente“ vorgeschlagen wurden, wies ironischerweise ausgerechnet das halbautomatische „Marktkriterien-Programm“, auf das die Filmwirtschaft den unmittelbarsten Einfluss hat, im Jahr 2010 mit 15 % den niedrigsten Anteil an Frauen in Schlüsselpositionen auf.
Huitfeldt erklärte, sie sei „keine Gegnerin von Geschlechterquoten“, und verwies damit indirekt auf die politische Bereitschaft in Norwegen, in der Gleichstellungspolitik eine positive Diskriminierung per Gesetz einzuführen. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang die Entscheidung von 2002, mit Artikel 6-11a des Aktiengesetzes für norwegische Aktiengesellschaften einen Frauenanteil von 40 % im Verwaltungsrat zwingend vorzuschreiben - eine Bestimmung, die seitdem auch in verschiedenen anderen Ländern erwogen und in einigen Fällen kopiert worden ist. Mit den Worten der Ministerin: „In der Filmbranche, wie in allen anderen Bereichen der Gesellschaft, erhalten Frauen - trotz ihres Talents - nicht die Unterstützung, die sie verdienen.“
Dennoch erscheint es eher unwahrscheinlich, dass zur Behebung des Ungleichgewichts im Geschlechterverhältnis von der Möglichkeit der Gesetzgebung Gebrauch gemacht wird. Im Jahr 2003 entschied der EFTA-Gerichtshof, dass die Praxis, an norwegischen Universitäten einige akademische Positionen ausschließlich für Frauen zu reservieren, rechtswidrig ist (Rechtssache E-1/02). Das Urteil des Gerichtshofs beruhte auf Norwegens Verpflichtungen aus dem Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie auf der EU-Richtlinie 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen. Wie der NFI-Bericht zeigt, scheint also das einzige Mittel zur Förderung der Gleichstellung in der norwegischen Filmbranche das Zuckerbrot zu sein, nicht die Peitsche.
Referenzen
- Rapport om Likestilling på filmområdet
- http://www.nfi.no/Norsk+film/Statistikk%2C+analyse+og+rapportering/Rapporter/Rapport+om+Likestilling+p%C3%A5+filmomr%C3%A5det.92185.cms
- Bericht des NFI vom Mai 2011 über die „Gleichstellung in der Filmbranche“
- Lov om allmennaksjeselskaper (allmennaksjeloven)
- http://www.lovdata.no/all/nl-19970613-045.html
- Aktiengesetz
- EFTA Court ruling E-1/02, 24 January 2003
- http://www.eftacourt.int/images/uploads/PR03_EN_2003.pdf
- Urteil des EFTA-Gerichtshof in der Rechtssache E-1/02, 24. Januar 2003
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.