Italien

[IT] Yahoo!-Entscheidung zur Entfernung von Links, die das Urheberrecht verletzen

IRIS 2011-7:1/30

Ana Perdigao

Biontino Consultants

Das Gericht von Rom hat in einer neuen Entscheidung bei Suchmaschinen, die sich nicht aktiv an der Bekämpfung der Online-Piraterie beteiligen, erstmalig eine Haftung wegen mittelbarer Urheberrechtsverletzungen festgestellt.

Die Neunte Sektion des Gerichts von Rom befand Yahoo! der Kooperation bei Online-Piraterie bzw. deren mangelnder Bekämpfung für schuldig. Da Yahoo! Italia das Aufforderungsschreiben der Urheberrechtsinhaber des iranischen Films „About Elly“ ignoriert hatte, wurde das Unternehmen als Mithelfer bei der Verbreitung von Links zu Raubkopien eingestuft. Die Vereinbarkeit dieser Entscheidung mit den Bestimmungen zur Nicht-Verantwortung von Suchmaschinen in der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ist umstritten. Nach Auffassung der Klägerin, der Filmgesellschaft PFA Films s.r.l., Inhaberin der Exklusivrechte an der Verwertung des Films „About Elly“ des Regisseurs Asghar Farhadi, verletzen die Suchmaschinen Yahoo!, Google und Bing (von Microsoft) mit Links auf inoffizielle Sites, die es den Zuschauern ermöglichen, den Film ohne Zustimmung der Rechteinhaberin auf P2P-Netzen zu streamen, herunterzuladen oder zu tauschen, die Urheberrechte an dem Film.

Das Gericht wies die Klage gegen Google Italy s.r.l. und Microsoft s.r.l. ab, da die italienischen Niederlassungen dieser Konzerne keine aktive Rolle bei der Verwaltung ihrer Suchmaschinen spielen.

Hinsichtlich des Rechtsgrundsatzes stellte der Richter der Neunten Sektion des Gerichts von Rom (einer der für geistiges und gewerbliches Eigentum zuständigen Sektionen) lediglich klar, dass die Suchmaschine den Zugang zu den beklagten Inhalten sperren muss, sobald sie auf deren Unrechtmäßigkeit hingewiesen wird.

Der Richter betonte, dass Yahoo! im Hinblick auf die Verwaltung der Suchmaschine ein Caching-Anbieter im Sinne der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 2000/31/EG ist.

Da Yahoo! durch PFA über den Verstoß informiert wurde, die Links zu dem Film jedoch nicht entfernte, machte sich die Suchmaschine wegen mittelbarer Urheberrechtsverletzungen haftbar. Yahoo! wurde verurteilt, weil das Unternehmen nicht alle verfügbaren Maßnahmen zur Bekämpfung der Online-Piraterie ergriffen hatte. Das Gericht von Rom untersagte Yahoo! Italia „die Fortsetzung und Wiederholung der Verletzung der wirtschaftlichen Rechte von PFA Films Ltd. an dem Film „About Elly“ durch die Verbindung via Suchmaschine zu Sites, die das Werk ganz oder teilweise vervielfältigen und nicht die offizielle Website des Films sind.

Gemäß dieser Entscheidung kann ein Suchmaschinenbetreiber, auch wenn er keine Vorabkontrollen durchführt, die Haftungsausschlüsse der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr nicht mehr in Anspruch nehmen, nachdem er Kenntnis von einem Verstoß erlangt hat. Die Richtlinie wird daher für die Suchmaschine „ausgesetzt“ und kann Suchmaschinen im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen nicht mehr schützen. Yahoo! ist verantwortlich für die Verlinkung auf Piratenwebsites, P2P-Websites und Streaming-Websites. Die „Haftung wegen mittelbarer Urheberrechtsverletzungen“ ist daher der neue Ansatzpunkt gegen Suchmaschinen, die beanstandete Links nicht sorgfältig entfernen. Obwohl Yahoo! einen Suchmaschine ist, deren Algorithmus Links automatisch durchsucht, wird es also einem Hosting-Anbieter gleichgestellt.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.