Griechenland
[GR] Zahlreiche Entscheidungen des ESR durch Urteil des griechischen Staatsrats in Frage gestellt
IRIS 2011-6:1/21
Alexandros Oikonomou
Nationaler Hörfunk- und Fernsehrat
Die Gefahr, dass eine erhebliche Zahl von Entscheidungen des nationalen Rundfunk- und Fernsehrates ESR (Εθνικό Συμβούλιο Ραδιοτηλεόρασης) widerrufen werden könnte, wird als Folge des Urteils Nr. 1098/2011 des Staatsrats (Συμβούλιο της Επικρατείας), dem höchsten Verwaltungsgericht Griechenlands, erkennbar. Auf der Grundlage einer Verfassungsbestimmung (Artikel 101a), gemäß derer die Amtszeit von Mitgliedern unabhängiger Instanzen befristet sein muss, entschied der Gerichtshof, dass gesetzliche Regelungen, die eine solche Amtsdauer über einen angemessenen Zeitraum hinaus verlängern, verfassungswidrig sind und hob damit eine Entscheidung des ESR auf (eine im Februar 2007 gegen einen Lokalfernsehsender verhängte Bußgeldstraße), da die Amtszeit einiger Mitglieder des siebenköpfigen Rates acht Monate zuvor abgelaufen war.
Die Bestimmung der Mitglieder des ESR wird bekanntlich von der Konferenz der Vorsitzenden, einem parteiübergreifenden Kolleg des griechischen Parlaments, getroffen und erfordert eine 4/5-Mehrheit seiner Mitglieder. Aufgrund der Verpflichtung, diese qualifizierte Mehrheit zu erreichen, sind häufig erhebliche Verzögerungen bei der Ernennung neuer Mitglieder festzustellen. So etwa lief die Amtszeit von vier Mitgliedern des ESR im Juni 2006 ab und wurde nicht vor Februar 2008 verlängert. Die im Oktober 2009 endende Amtszeit von drei Mitgliedern wurde für zwei von ihnen erst im Januar 2011 verlängert. Die Entscheidung über die Verlängerung der Amtsdauer des dritten Mitglieds steht noch aus. All dies legt den Schluss nahe, dass vielen Urteilen, die innerhalb des obigen Zeitraums getroffen wurden, ebenfalls die Aufhebung droht, sollten andere Kammern des gleichen Gerichts der Begründung folgen, die der Entscheidung Nr. 1098/2011, der drei von sieben Richtern nicht zustimmten, zugrunde liegt.
Der ESR ist eine der wenigen unabhängigen Behörden im europäischen Rundfunkwesen, der seiner normativen und beratenden Verantwortung nicht nachkommt. Er hat seine Tätigkeit auf die inhaltliche Kontrolle von Radio- und Fernsehsendungen beschränkt und dazu in den letzten Jahren eine Vielzahl von Entscheidungen erlassen.
Referenzen
- Συμβούλιο της Επικρατείας, Απόφαση Αριθμ. 1098/2011 (Δ΄ Τμήμα, 7μ.) 11 Απριλίου 2011
- Staatsrat, Entscheidung Nr. 1098/2011, (Sektion D, 7 Mitglieder) 11. April 2011
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.