Estland

[EE] Zwei neue Rechtsakte im Medienbereich

IRIS 2011-2:1/22

Andres Jõesaar

Estnischer öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Institut für Journalismus und Kommunikation, Universität Tartu; Universität Tallinn, Baltische Film- und Medienschule

Im Dezember 2010 hat das estnische Parlament zwei neue Rechtsakte im Medienbereich verabschiedet.

Zum einen ersetzt das Mediendienstegesetz das alte Rundfunkgesetz und bringt die estnische Medienregulierung in Einklang mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL). In Anlehnung an die Zielsetzung der AVMD-RL verfolgt das Mediendienstegesetz im Grundsatz einen liberaleren Ansatz bei Werbebeschränkungen; auch das Verfahren der Rundfunklizenzierung wurde vereinfacht. In Bezug auf Medienregulierung befürwortet das Mediengesetz ein Selbstregulierungsmodell. Nur wenn die Selbstregulierung fehlschlägt, ist die Exekutivgewalt aufgefordert, ihre Regulierungsvollmachten auszuüben. Ungeachtet dessen, dass die AVMD-RL die Existenz einer unabhängigen Regulierungsbehörde betont, wurde eine solche Behörde nicht eingerichtet.

Der zweite Rechtsakt im Medienbereich ist das Gesetz zum Schutz von Informationsquellen. Hierbei handelt es sich eigentlich um die Änderung mehrerer bestehender Rechtsakte: des Mediengesetzes, des Strafprozessgesetzes, der Zivilprozessordnung und des Schuldrechtsgesetzes. Das Gesetz legt die Grundsätze des Schutzes von Informationsquellen in Gerichtsverfahren fest. Vor seiner Verabschiedung war dieser nur im Rundfunk verankert, während nun alle Medien erfasst werden. Bei der Diskussion des Gesetzentwurfs entflammte eine hitzige Debatte unter Betroffenen und Beteiligten hinsichtlich der Bestimmung, die Gerichten sogenannte Präventivinstrumente an die Hand gibt, die eingesetzt werden können, „wo die Notwendigkeit besteht, Einfluss auf die Person, die einen Schaden verursacht hat (Schädiger), zu nehmen, um sie von weiteren Schädigungen abzuhalten, wobei ihre finanzielle Situation zu berücksichtigen ist“. Die Regelung selbst zielt darauf ab, die Verbreitung diffamierenden Materials zu verhindern und die Ehre und Würde von Menschen zu schützen. Einige Akteure legten sie jedoch als mögliches Mittel zur Einschränkung der Meinungsfreiheit aus. Der Konflikt zwischen dem Regulierer und den großen Medienhäusern ging sogar so weit, dass der estnische Präsident, der dieses Gesetzes verkündete, von den Medien als „Feind der Presse 2010“ tituliert wurde.


Referenzen


  • Ringhäälinguseaduse, kriminaalmenetluse seadustiku, tsiviilkohtumenetluse seadustiku ja võlaõigusseaduse muutmise seadus (Allikakaitseseadus), RT I, 21.12.2010, 1
  • https://www.riigiteataja.ee/akt/121122010001
  • Änderung des Mediengesetzes, des Strafprozessgesetzes, der Zivilprozessordnung und des Schuldrechtsgesetzes (Gesetz über den Quellenschutz), Amtsblatt RT I, 21. Dezember 2010, 1

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.