Griechenland
[GR] Regeln für Wahlkampfberichterstattung im Rundfunk
IRIS 2011-1:1/35
Alexandros Economou
Nationaler Hörfunk- und Fernsehrat
Die zuständigen Behörden müssen den derzeitigen Rechtsrahmen für Wahlwerbespots der politischen Parteien im Radio und Fernsehen ändern. Dies ist die Konsequenz aus der Aufhebung von Ministerbeschlüssen in Verbindung mit den Europawahlen im Juni 2009 durch die Plenarsitzung des Συμβούλιο της Επικρατείας (Staatsrat - Oberster Verwaltungsgerichtshof Griechenlands). Die Aufhebung der Beschlüsse war von der Partei Δράση („Aktion“) beantragt worden. Laut Urteil des Gerichtshofs verstößt der Ministerbeschluss, mit dem für die Ausstrahlung von Wahlwerbespots bei den vorangegangenen Wahlen zum Europäischen Parlament je nach Ergebnis der politischen Parteien unterschiedliche Startzeiten festgelegt wurden, gegen den in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz. Dieser erfordere zumindest einen gemeinsam Startzeitpunkt für alle Parteien, da Parteien, die zum ersten Mal bei der Wahl antreten, in höherem Maße auf eine Verbreitung ihres Programms und ihrer Positionen angewiesen seien.
Mit den zukünftigen Bestimmungen (die üblicherweise einen Monat vor den Wahlen veröffentlicht werden) soll geregelt werden, wie viel Werbezeit den politischen Partien (insbesondere im Hörfunk und im Fernsehen) zugeteilt wird. Die entsprechende Anpassung von Artikel 10 des Gesetzes 3032/2002, der den Minister für innere Angelegenheiten ermächtigt, auf Empfehlung des nationalen Rundfunkrats Ministerbeschlüsse zu erlassen, dürfte in Form neuer Rechtsvorschriften erfolgen.
Referenzen
- Συμβούλιο της Επικρατείας, Απόφαση Αριθμ. 3427/2010, 21.10.2010
- Urteil des Verwaltungsgerichtshof Nr. 3427/2010, 21. Oktober 2010
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.