Deutschland
[DE] BGH verneint Unterlassungsanspruch gegen die „Hartplatzhelden“
IRIS 2011-1:1/16
Anne Yliniva-Hoffmann
Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel
Mit Urteil vom 28. Oktober 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen wettbewerbsrechtlichen Schutz für Filmaufnahmen von Amateurfußballspielen verneint und damit die vorinstanzlichen Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart (siehe IRIS 2008-7/12) und des Oberlandesgerichts Stuttgart (siehe IRIS 2009-5/18) aufgehoben.
Im zugrunde liegenden Verfahren forderte der Fußballverband Württemberg (WFV) von dem Betreiber des Internetportals „www.hartplatzhelden.de“ die Unterlassung der Veröffentlichung von Filmaufnahmen von Amateurfußballspielen. Auf dem werbefinanzierten Portal können Mitglieder privat hergestellte Filmaufnahmen von Fußballspielen im Amateurbereich einstellen und kostenlos öffentlich zugänglich machen. Dabei handelt es sich um Filmausschnitte einzelner Spielszenen mit einer Dauer von 60-90 Sekunden. Der WFV sah sich durch dieses Angebot in seinen ausschließlichen Rechten der gewerblichen Verwertung der in seinem Verbandsgebiet veranstalteten Spiele verletzt, da der Beklagte seine Leistungen als Veranstalter unzulässiger Weise übernehme.
Der BGH wies diese Argumentation zurück. Dem WFV stehe das geltend gemachte ausschließliche Verwertungsrecht nicht zu. Es handele sich bei dem Angebot des Beklagten nicht um die unlautere Nachahmung eines geschützten Leistungsergebnisses im Sinne des § 4 Nr. 9 Buchst. b UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Eines solchen Schutzes zu Gunsten des WFV als dem Veranstalter der Fußballspiele bedürfe es auch gar nicht. Wolle der Verband die wirtschaftliche Verwertung der in seinem Gebiet ausgerichteten Spiele schützen, könne er dies zum Beispiel durch ein Verbot privater Filmaufnahmen während der Spiele erreichen. Ein solches Verbot könnten die einzelnen Vereine im Rahmen des ihnen zustehenden Hausrechts aussprechen. Daher sei die Klage abzuweisen.
Referenzen
- Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 28. Oktober 2010 (I ZR 60/09)
- http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=53789&pos=4&anz=210
Verknüpfte Artikel
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Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.