Norwegen
[NO] Telenor - Zugang zu The Pirate Bay muss weiterhin nicht gesperrt werden
IRIS 2010-4:1/34
Lars Winsvold
Rechtsanwalt, Fredrikstad
Im November des letzten Jahres urteilte ein norwegisches Bezirksgericht, es gebe keine Gründe, Telenor, einen norwegischen Internetanbieter zu verpflichten, den Internetzugang zur Peer-to-Peer-Suchmaschine The Pirate Bay zu sperren (siehe IRIS 2010-1: 1/33). Die Musik- und Filmindustrie, die den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt hatte, legte gegen die Entscheidung Berufung ein. Das Berufungsgericht fällte seine Entscheidung am 10. Februar 2010, wiederum jedoch zugunsten von Telenor. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil, nach dem Telenor nicht unrechtmäßig zu Urheberrechtsverletzungen durch die Bereitstellung eines Zugangs zu The Pirate Bay beitrage. Somit gebe es keine Grundlage, Telenor zu verpflichten den Zugang zu dem Dienst zu sperren. Die Entscheidung ist nunmehr endgültig.
Referenzen
- 2010-02-09 Borgarting Lagmannsrett LB-2010-6542 (10-006542ASK-BORG/04)
- http://www.lovdata.no/cgi-wift/wiftldrens?/app/gratis/www/docroot/lr/lrb/lb-2010-006542.html
- 9. Februar 2010, Berufungsgericht Borgarting, LB-2010-6542 (10-006542ASK-BORG/04)
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.