Griechenland

[GR] Richtlinien für die angemessene Radio- und Fernsehberichterstattung über den Wahlkampf zur Parlamentswahl

IRIS 2009-10:1/16

Athina Fragkouli

RIPE NCC, Amsterdam

Im September 2009 veröffentlichte der Ethniko Symvoulio Radiotileorasis (Nationaler Hörfunk- und Fernsehrat - ESR) eine Richtlinie mit Regeln für die Radio- und Fernsehberichterstattung über den Wahlkampf zur griechischen Parlamentswahl am 4. Oktober 2009.

Die Richtlinie erschien mehrere Monate nach der Veröffentlichung einer anderen Richtlinie des Rats, in der es um die Berichterstattung über den Wahlkampf der griechischen Kandidaten für das Europäische Parlament ging. Die beiden Richtlinien enthalten viele vergleichbare Bestimmungen, die Richtlinie vom September ist jedoch detaillierter und enthält drei Artikel, die in der früheren Richtlinie nicht enthalten waren.

Beide Richtlinien enthalten Klarstellungen dazu, wie der ESR die Ministerialentscheidungen zur Wahlkampfberichterstattung anwenden und durchsetzen soll. Sie enthalten ähnliche allgemeine Regelungen für die angemessene Ausstrahlung politischer Radio- und Fernsehsendungen. Sie betonen unter anderem das Prinzip der „analogen Gleichheit“, das zur rechtmäßigen Ausstrahlung von Sendungen über die Wahl beachtet werden muss. Der neueren der beiden Richtlinien zufolge richtet sich die korrekte Auslegung des Prinzips der „analogen Gleichheit“ nach der Anzahl der Stimmen, die die Parteien bei der vorangegangenen Wahl erhielten.

Beide Richtlinien enthalten außerdem Bestimmungen über Meinungsumfragen, andere Arten von Untersuchungen zur öffentlichen Meinung und die Verpflichtung, dem ESR die Ausstrahlung von Sondersendungen zum Wahlkampf zu melden.

Ein Hauptunterschied zwischen den beiden Richtlinien ist, dass die Richtlinie vom September Details zur Präsentation einzelner Kandidaten in Radio- oder Fernsehsendungen enthält, insbesondere in Bezug auf die Häufigkeit ihres Auftretens. Außerdem verdeutlicht diese Richtlinie die Pflicht von Radio- und Fernsehsendern, die Parteien und Kandidaten über Zeit und Art der Präsentation von politischen Diskussionen oder Geschichten über ihre politische Tätigkeit im Wahlkampf zu informieren. Die frühere Richtlinie enthält solche Bestimmungen nicht.

Zwar gibt es in beiden Richtlinien Bestimmungen über politische Werbung, doch die neuere definiert in einem eigenen Abschnitt, was zulässige politische Werbung ist und wann sie ausgestrahlt werden darf, während in der älteren Richtlinie die Bestimmungen zu Werbesendungen im Abschnitt über generelle Regelungen enthalten sind.


Referenzen

  • Οδηγία Αριθμ. 3/15.09.2009 του Εθνικού Συμβουλίου Ραδιοτηλεόρασης
  • http://www.esr.gr/
  • Richtlinie Nr. 3/15.09.2009 des Nationalen Hörfunk- und Fernsehrats

  • Οδηγία Αριθμ. 2/19.05.2009 του Εθνικού Συμβουλίου Ραδιοτηλεόρασης
  • http://www.esr.gr/
  • Richtlinie Nr. 2/19.05.2009 des Nationalen Hörfunk- und Fernsehrats

  • Aποφάσεις του Υπουργού Εσωτερικών υπ’ αριθµ. 21167/9.9.2009, 21168/9.9.2009, 12217/13.5.2009 και 12512/15.5.2009
  • Entscheidungen des Innenministers Nr. 21167/9.9.2009, 21168/9.9.2009, 12217/13.5.2009 und 12512/15.5.2009

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.